Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Antrag um Subventionen an Kurse

Fristen und Hinweise

Eingabetermin: jährlich per 30. September 

  • Für Anträge ausserhalb dieses Termins nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf.
  • Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Kursbeginn bei uns eintreffen.
  • Die Beiträge werden pro Kalenderjahr bewilligt. 

Verwenden Sie immer die aktuellen Formulare. Reichen Sie den Antrag per E-Mail ein.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich 

  • welche Angebote der Kanton fördern kann.
  • was die zielgruppen- und die themenspezifische Förderung bedeutet.
  • welche Anforderungen Anbieter und Angebote erfüllen müssen.
  • welche Anforderungen für Sprachkurse im Migrationsbereich gelten.
  • wie hoch die möglichen Beiträge sind.

Kriterien zur Subventionierung von Weiterbildung

Schritt
2

Berechnen Sie Budget und Höhe des benötigten Kantonsbeitrags. Planen Sie realistisch.

Für mehrere Angebote in der gleichen Förderkategorie (Zielgruppen respektive Themen) reicht ein Budgetformular.

Schritt
3

Listen Sie die geplanten Angebote in der Kursstatistik auf.

  • Nötig für neue Angebote, die bisher nicht subventioniert waren.
  • Sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob die Angebote subventionsberechtigt sind.
  • Eine Liste für alle Angebote reicht aus. 
  • Die vollständige Statistik reichen Sie später bei der Abrechnung ein.
  • Ausnahme: Bitte nicht einreichen für Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten.

Formular Kursstatistik Vorlage

Schritt
4

Bieten Sie Sprachkurse für Personen mit Status S an?

Reichen Sie das Formular ein mit zusätzlichen Angaben zur Planung. Betrifft nur Deutsch- und Französischkurse als Zweitsprache. 

Formular Antrag 2024 Sprachkurse für Personen aus der Ukraine mit Status S 

Schritt
5

Bieten Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten

Reichen Sie die Anforderungen «Basis» respektive «Erweitert» ein, falls Sie

  • zum ersten Mal einen Antrag stellen.
  • einen neuen Leistungsvertrag abschliessen oder die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre).
  • das bisherige Angebot konzeptuell wesentlich ändern.
  • konzeptuell neue Angebote planen.

Schritt
6

Bieten Sie Kurse an, die zielgruppenspezifisch gefördert sind? 

Reichen Sie das Formular zum Kurskonzept ein

  • für neue Kurse, die bisher nicht subventioniert waren. 
  • falls wir den Leistungsvertrag resp. die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre).

Informieren Sie sich über die
Qualitätsempfehlungen für Grundkompetenzenkurse

Ausnahmen

  • Sprachkurse im Migrationsbereich
  • Angebote, die von einer Drittstelle akkreditierten sind (SVEB, fide, INTERPRET usw.)

Schritt
7

Reichen Sie die Selbstdeklaration zur Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ein, falls

  • Sie einen neuen Leistungsvertrag abschliessen oder die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre)

und

  • Ihr Betrieb mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
  • und Sie wiederkehrende Staatsbeiträge erhalten oder einmalig mind. CHF 250'000 beantragen.
  • Ausnahmen: siehe Formular Selbstdeklarationsblatt

Selbstdeklarationsblatt zur Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen des Kantons Bern

Schritt
8

Unterschreiben Sie das Antragsformular

  • Anzahl Stunden und beantragte Subventionen stimmen mit dem Budgetformular überein. 
  • Die aufgeführte Kontaktperson ist zuständig für den Informationsaustausch mit uns.

Antragsformular

Schritt
9

Reichen Sie den vollständigen Antrag mit Beilagen per E-Mail ein.

  • an weiterbildung.mba@be.ch oder Ihre direkte Kontaktperson
  • Antragsformular mit Unterschrift als PDF
  • restliche Formulare im Word- oder Excelformat, nicht PDF
  • als separate Dokumente (kein Sammeldokument)
  • mit verständlichen Dateinamen

Schritt
10

Wir kontaktieren Sie, falls

  • der bestehende Leistungsvertrag ausläuft.
  • neu ein Leistungsvertrag erforderlich ist.

Sie erhalten eine Beitragsbewilligung per Post.  

Was tun bei Veränderungen?

Informieren Sie uns frühzeitig, falls Sie

  • einen grösseren Betrag (ab CHF 10'000) nicht benötigen.
  • nicht geplante Zusatzkosten haben.
  • zusätzliche Angebote durchführen möchten. 

Für zusätzliche Kantonsbeiträge müssen Sie zwingend ein Nachgesuch stellen.

  • noch im laufenden Kursjahr
  • in der Regel 2 Monate vor Kursbeginn
  • Akontozahlungen während des Kursjahres

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