Fristen und Hinweise
Eingabetermin: jährlich per 30. September
- Für Anträge ausserhalb dieses Termins nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf.
- Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Kursbeginn bei uns eintreffen.
- Die Beiträge werden pro Kalenderjahr bewilligt.
Verwenden Sie immer die aktuellen Formulare. Reichen Sie den Antrag per E-Mail ein.
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich
- welche Angebote der Kanton fördern kann.
- was die zielgruppen- und die themenspezifische Förderung bedeutet.
- welche Anforderungen Anbieter und Angebote erfüllen müssen.
- welche Anforderungen für Sprachkurse im Migrationsbereich gelten.
- wie hoch die möglichen Beiträge sind.
Schritt2
Berechnen Sie Budget und Höhe des benötigten Kantonsbeitrags. Planen Sie realistisch.
Für mehrere Angebote in der gleichen Förderkategorie (Zielgruppen respektive Themen) reicht ein Budgetformular.
Schritt3
Listen Sie die geplanten Angebote in der Kursstatistik auf.
- Nötig für neue Angebote, die bisher nicht subventioniert waren.
- Sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob die Angebote subventionsberechtigt sind.
- Eine Liste für alle Angebote reicht aus.
- Die vollständige Statistik reichen Sie später bei der Abrechnung ein.
- Ausnahme: Bitte nicht einreichen für Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten.
Schritt4
Bieten Sie Sprachkurse für Personen mit Status S an?
Reichen Sie das Formular ein mit zusätzlichen Angaben zur Planung. Betrifft nur Deutsch- und Französischkurse als Zweitsprache.
Formular Antrag 2024 Sprachkurse für Personen aus der Ukraine mit Status S
Schritt5
Bieten Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten?
Reichen Sie die Anforderungen «Basis» respektive «Erweitert» ein, falls Sie
- zum ersten Mal einen Antrag stellen.
- einen neuen Leistungsvertrag abschliessen oder die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre).
- das bisherige Angebot konzeptuell wesentlich ändern.
- konzeptuell neue Angebote planen.
Schritt6
Bieten Sie Kurse an, die zielgruppenspezifisch gefördert sind?
Reichen Sie das Formular zum Kurskonzept ein
- für neue Kurse, die bisher nicht subventioniert waren.
- falls wir den Leistungsvertrag resp. die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre).
Informieren Sie sich über die
Qualitätsempfehlungen für Grundkompetenzenkurse
Ausnahmen:
- Sprachkurse im Migrationsbereich
- Angebote, die von einer Drittstelle akkreditierten sind (SVEB, fide, INTERPRET usw.)
Schritt7
Reichen Sie die Selbstdeklaration zur Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ein, falls
- Sie einen neuen Leistungsvertrag abschliessen oder die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre)
und
- Ihr Betrieb mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
- und Sie wiederkehrende Staatsbeiträge erhalten oder einmalig mind. CHF 250'000 beantragen.
- Ausnahmen: siehe Formular Selbstdeklarationsblatt
Selbstdeklarationsblatt zur Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen des Kantons Bern
Schritt8
Unterschreiben Sie das Antragsformular.
- Anzahl Stunden und beantragte Subventionen stimmen mit dem Budgetformular überein.
- Die aufgeführte Kontaktperson ist zuständig für den Informationsaustausch mit uns.
Schritt9
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit Beilagen per E-Mail ein.
- an weiterbildung.mba@be.ch oder Ihre direkte Kontaktperson
- Antragsformular mit Unterschrift als PDF
- restliche Formulare im Word- oder Excelformat, nicht PDF
- als separate Dokumente (kein Sammeldokument)
- mit verständlichen Dateinamen
Schritt10
Wir kontaktieren Sie, falls
- der bestehende Leistungsvertrag ausläuft.
- neu ein Leistungsvertrag erforderlich ist.
Sie erhalten eine Beitragsbewilligung per Post.
Was tun bei Veränderungen?
Informieren Sie uns frühzeitig, falls Sie
- einen grösseren Betrag (ab CHF 10'000) nicht benötigen.
- nicht geplante Zusatzkosten haben.
- zusätzliche Angebote durchführen möchten.
Für zusätzliche Kantonsbeiträge müssen Sie zwingend ein Nachgesuch stellen.
- noch im laufenden Kursjahr
- in der Regel 2 Monate vor Kursbeginn