Die Formulare auf dieser Seite sind nicht mehr gültig.
Der Antrag für das Kursjahr 2025 erfolgt online im neuen Subventionsportal.
Ausnahme: Nachgesuche für das laufende Kursjahr 2024 reichen Sie mit den bisherigen Formularen ein.
Betrifft nicht: Anträge für Beratung, regionale Kursprogramme und Grundkompetenzen am Arbeitsplatz.
Vorgehen bisher (nicht mehr gültig)
Schritt1
Informieren Sie sich
- welche Angebote der Kanton fördern kann.
- was die zielgruppen- und die themenspezifische Förderung bedeutet.
- welche Anforderungen Anbieter und Angebote erfüllen müssen.
- welche Anforderungen für Sprachkurse im Migrationsbereich gelten.
- wie hoch die möglichen Beiträge sind.
Schritt2
Berechnen Sie Budget und Höhe des benötigten Kantonsbeitrags. Planen Sie realistisch.
Für mehrere Angebote in der gleichen Förderkategorie (Zielgruppen respektive Themen) reicht ein Budgetformular.
Schritt3
Listen Sie die geplanten Angebote in der Kursstatistik auf.
- Nötig für neue Angebote, die bisher nicht subventioniert waren.
- Sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob die Angebote subventionsberechtigt sind.
- Eine Liste für alle Angebote reicht aus.
- Die vollständige Statistik reichen Sie später bei der Abrechnung ein.
- Ausnahme: Bitte nicht einreichen für Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten.
Schritt4
Bieten Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten?
Reichen Sie die Anforderungen «Basis» respektive «Erweitert» ein, falls Sie
- zum ersten Mal einen Antrag stellen.
- einen neuen Leistungsvertrag abschliessen oder die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre).
- das bisherige Angebot konzeptuell wesentlich ändern.
- konzeptuell neue Angebote planen.
Schritt5
Bieten Sie Kurse an, die zielgruppenspezifisch gefördert sind?
Reichen Sie das Formular zum Kurskonzept ein
- für neue Kurse, die bisher nicht subventioniert waren.
- falls wir den Leistungsvertrag resp. die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre).
Informieren Sie sich über die
Qualitätsempfehlungen für Grundkompetenzenkurse
Ausnahmen:
- Sprachkurse im Migrationsbereich
- Angebote, die von einer Drittstelle akkreditierten sind (SVEB, fide, INTERPRET usw.)
Schritt6
Reichen Sie die Selbstdeklaration zur Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ein, falls
- Sie einen neuen Leistungsvertrag abschliessen oder die Registrierung erneuern (alle 4 Jahre)
und
- Ihr Betrieb mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
- und Sie wiederkehrende Staatsbeiträge erhalten oder einmalig mind. CHF 250'000 beantragen.
- Ausnahmen: siehe Formular Selbstdeklarationsblatt
Selbstdeklarationsblatt zur Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen des Kantons Bern
Schritt7
Unterschreiben Sie das Antragsformular.
- Anzahl Stunden und beantragte Subventionen stimmen mit dem Budgetformular überein.
- Die aufgeführte Kontaktperson ist zuständig für den Informationsaustausch mit uns.
Schritt8
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit Beilagen per E-Mail ein.
- an weiterbildung.mba@be.ch oder Ihre direkte Kontaktperson
- Antragsformular mit Unterschrift als PDF
- restliche Formulare im Word- oder Excelformat, nicht PDF
- als separate Dokumente (kein Sammeldokument)
- mit verständlichen Dateinamen
Schritt9
Wir kontaktieren Sie, falls
- der bestehende Leistungsvertrag ausläuft.
- neu ein Leistungsvertrag erforderlich ist.
Sie erhalten eine Beitragsbewilligung per Post.
Was tun bei Veränderungen?
Informieren Sie uns frühzeitig, falls Sie
- einen grösseren Betrag (ab CHF 10'000) nicht benötigen.
- nicht geplante Zusatzkosten haben.
- zusätzliche Angebote durchführen möchten.
Für zusätzliche Kantonsbeiträge müssen Sie zwingend ein Nachgesuch stellen.
- noch im laufenden Kursjahr
- in der Regel 2 Monate vor Kursbeginn