Der Kanton Bern unterstützt Angebote für Erwachsene und Massnahmen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, und die ohne seine Unterstützung nicht oder nicht ausreichend bereitgestellt werden.
Grundsätze
- Die Angebote werden von Organisationen durchgeführt.
- Die Angebote richten sich an bestimmte Zielgruppen und / oder sind zu bestimmten Themen.
- Die Subvention ist leistungsabhängig. Sie wird nur für effektiv erbrachte Leistungen ausgerichtet.
Die Beiträge
- werden auf der Basis der Artikel 74 bis 81a BerDV ausgerichtet.
- werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und der Prioritätenordnung (Art. 81a BerDV) gesprochen.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie online in der Systematischen Sammlung des Kantons Bern (BSG).
- Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG, BSG 435.11)
- Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 1. Januar 2006 (BerV, BSG 435.111)
- Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 1. Januar 2006 (BerDV, BSG 435.111.11
- Staatsbeitragsgesetz vom 1. Juni 1992 (StBG, BSG 641.1), insbesondere Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 8 Absatz 1, Artikel 13 Absatz 2-4, Artikel 14, 15, 20, 21 und 23.
Wer wird unterstützt?
Voraussetzungen und Pflichten für Organisationen
Die Organisation
- bietet ihre Leistung im Kanton Bern an.
- gewährleistet die konfessionelle, politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit des geförderten Angebots.
- überprüft fortlaufend die Qualität ihres Angebots.
- koordiniert ihr Angebot mit anderen Anbietern und weiteren Organisationen.
- arbeitet wo nötig mit anderen Anbietern zusammen.
- setzt den Kantonsbeitrag für die Vergünstigung der Kursgebühren für die Teilnehmenden ein.
Qualitätszertifikat
Ab einem Beitrag von CHF 100'000 pro Jahr muss die Organisation ein gültiges externes Qualitätsmanagement-Zertifikat (mindestens eduQua oder gleichwertig) nachweisen.
Registratur und Leistungsvertrag
Jede Organisation, die Kantonsbeiträge erhält, wird registriert.
Ab einem Beitrag von CHF 50'000 pro Jahr schliessen wir einen Leistungsvertrag ab. Für Registratur und Leistungsvertrag reicht die Organisation ihre Statuten, Reglemente und weitere Unterlagen ein.
Registratur und Leistungsvertrag sind in der Regel während 4 Jahren gültig.
Wir unterstützen keine Einzelpersonen, die
- als selbständig Erwerbstätige Kurse anbieten
- eine Weiterbildung besuchen und finanzielle Unterstützung benötigen
Mehr dazu: Finanzielle Unterstützung an Weiterbildung von Einzelpersonen
Was wird unterstützt?
Wir unterstützen Angebote und Leistungen von Organisationen finanziell und inhaltlich:
- Kurse
- Qualitätsentwicklung
- innovative Projekte
- Publikation regionaler Kursprogramme
- professionelle Beratung bei Veränderungsvorhaben der Organisation
- Grundkompetenzenkurse am Arbeitsplatz
Die geförderten Angebote
- richten sich vorwiegend an Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Bern.
- stehen grundsätzlich allen Erwachsenen offen.
- sind konfessionell und politisch neutral.
- sind nicht gewinnorientiert.
- sind geplant und werden von qualifizierten Kursleitungen geleitet.
- dauern mindestens 6 Stunden. Geförderte Angebote zum Erwerb einer lokalen Fremdsprache dauern mindestens 24 Stunden.
- werden von durchschnittlich mindestens 8 Teilnehmenden (themenspezifische Förderung) respektive durchschnittlich mindestens 6 Teilnehmenden (zielgruppenspezifische Förderung), in Regionen von geringer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich mindestens 6 Teilnehmenden besucht. Die Abteilung Schulische Berufsbildung und Weiterbildung (ASBW) kann höhere Mindestzahlen festlegen.
- werden öffentlich ausgeschrieben und sind allgemein zugänglich. Die Ausschreibung des Angebots enthält Angaben über Ziele und Inhalte, Zielgruppe, Ort, Daten und Dauer, veranstaltende Weiterbildungsorganisation, Kursgeld und Materialkosten.
- erfüllen spezifische Anforderungen an die Qualität (abhängig von der Art des Angebots).
Beispiele
Wir unterscheiden zwischen Angeboten für spezifische Zielgruppen oder zu bestimmten Themen. Grundsätzlich fördern wir Angebote für Erwachsene.
Beispiele:
- Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen, Umgang mit digitalen Technologien
- Deutsch und Französisch als Zweitsprache für Migrantinnen und Migranten
- Fremdsprachen Deutsch, Französisch, Englisch
- Elternbildung für Eltern, Tages- und Pflegeeltern
- Ausbildung für Spielgruppenleiterinnen und -leiter
- Kompetenzbilanzen
- Ausbildung in Erwachsenenbildung
- Ausbildung interkulturelles Dolmetschen
- Kurse zu Kommunikation und Konfliktbewältigung
- Kurse für Personen mit Beeinträchtigung durch Behinderung
Zur zielgruppenspezifischen Weiterbildung gehören Veranstaltungen für
- bildungsbenachteiligte Personen (insbesondere erwachsene Personen mit Lücken in den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien),
- Personen ohne Erstabschluss auf Sekundarstufe II (Einstiegshilfen für Ausbildungen der Sekundarstufe II),
- Personen im Integrationsprozess,
- wirtschaftlich benachteiligte Personen,
- Personen mit Beeinträchtigung infolge Behinderung oder Krankheit,
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger,
- Umsteigerinnen und Umsteiger,
- Personen, welche von tiefgreifenden wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen betroffen sind,
- Personen, welche in der Weiterbildung tätig sind (Ausbildungen, welche zu eidgenössischen oder von einem schweizerischen Verband anerkannten Abschlüssen führen).
Hinweis zu Grundkompetenzenkursen
Mathematikkurse können zielgruppenspezifisch gefördert werden, wenn Sie sich auf Kompetenzen gemäss nationalem Orientierungsrahmen Grundkompetenzen in Mathematik für Erwachsene beziehen.
Kurse zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) können zielgruppenspezifisch gefördert werden, wenn Sie sich auf Kompetenzen gemäss nationalem Orientierungsrahmen Grundkompetenzen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Erwachsene beziehen.
- Nutzen von digital gesteuerten Geräten
- Benutzen des Internets
- Kommunizieren über IKT
- Gewährleisten der eigenen Sicherheit beim Einsatz von IKT
- Nutzen von Onlinedienstleistungen
IKT-Kurse, die sich lediglich auf die Anwendung einer Software oder App beschränken wie z.B. Word, Excel, Powerpoint, Outlook, WhatsApp, ÖV-Ticketautomat usw. werden themenspezifisch gefördert.
Die Orientierungsrahmen finden Sie auf der Seite des SBFI.
Bei den themenspezifischen Angeboten unterscheiden wir zwei Bereiche.
Angebote des Themenbereichs A müssen neben inhaltlichen auch konzeptionelle Kriterien erfüllen (nähere Angaben im Anhang I).
Themenbereich A
- Alters-, Generationen-, Jugend- und Familienfragen
- Grundwissen in Alltagsgestaltung (Haushaltführung, Konsum, Gesundheit)
- Vereinbarkeit der Lebens- und Arbeitswelten
- Gesellschaftlicher Wandel und seine Auswirkungen (Technologie, Wirtschaft, Migration, Werte und Normen)
- Interkultureller Austausch und kulturelle Identität (Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt)
- Kommunikation, Konfliktbewältigung
- Nachhaltige Entwicklung
- Politische Bildung und Partizipation
Themenbereich B
- Weiterbildung für freiwillige bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten
- Grundlagen (basic skills) gemäss Volksschullehrplan in den Bereichen Mathematik, Informatik und Sprachen (inkl. Mundartkursen für Französischsprachige)
Konzeptionelle und inhaltliche Vorgaben
Anforderungen an Sprachkurse im Migrationsbereich
Für Deutsch- und Französischkurse für Migrantinnen und Migranten gelten spezifische Vorgaben. Je nach Höhe des Kantonsbeitrags und Förderkategorie erfüllen sie erweiterte oder vereinfachte Anforderungen.
Anforderungen an Leistungen und Qualität von Sprachkursen im Migrationsbereich
Qualitätsempfehlungen für Grundkompetenzenkurse
Informieren Sie sich über die Qualitätsempfehlungen für Grundkompetenzenkurse.
Qualitätsempfehlungen für Grundkompetenzenkurse (PDF, Okt. 2024)
Sprach- und Grundkompetenzenförderung mit Ziel Ausbildungsfähigkeit
Für intensive Angebote für spät zugewanderte junge Erwachsene und Erwachsene mit Ziel «Ausbildungsfähigkeit» respektive dem Anschluss an die Berufsbildung und Berufsvorbereitung gelten ab 2022 spezifische zusätzliche Vorgaben.
Rahmenvorgaben Grundkompetenzenkurse mit Ziel Ausbildungsfähigkeit
Subventionsprozess
Hinweis: Die Informationen zum Subventionsprozess beziehen sich nur auf den Standardprozess.
Das Vorgehen für Grundkompetenzen in Betrieben, regionale Kursprogramme, Beratung und Projekte weicht davon ab. Lesen Sie hier weiter.
Es werden keine Fristverlängerungen gewährt.
- Jährliches Gesuch: ab Anfang September bis 31. Oktober
- Zusätzliche Gesuche während des Jahres: nur nach vorgängiger Rücksprache
- Statistik zum durchgeführten Angebot: 15. März
- Abrechnung für Organisatinen ohne Leistungsvertrag: 31. März
- Abrechnung für Organisation mit Leistungsvertrag: spätestens 2 Monate nach Abschluss der Jahresrechnung. Letzter Termin: 31. August
- Akonto: siehe Abschnitt "Akontozahlungen"
Weitere Termine (Leistungsvertrag, Eingabe von Konzepten, Berichten u.a.) gemäss Bekanntgabe.
Registratur
Bevor eine Organisation ein Gesuch stellen kann, prüfen wir, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird anschliessend registriert und erhält Zugang zum Subventionsportal.
Angebote
Wir prüfen, ob Ihre Angebote subventioniert werden können und entscheiden über die Förderkategorie und Höhe der Beiträge. Dazu reichen Sie uns Konzepte und Kursbeschriebe ein.
Neue Organisationen
Sie möchten wissen, ob Weiterbildungskurse Ihrer Organisation subventioniert werden können?
Kontaktieren Sie uns am besten schriftlich per E-Mail. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und wie wir Sie erreichen können. Danke.
Kontakt: weiterbildung.mba@be.ch
Sie stellen jedes Jahr ein Gesuch. Es umfasst ein Budget für die geplanten subventionsberechtigen Angebote für das kommende Kursjahr (Kalenderjahr).
Wir berechnen und bewilligen den maximal möglichen Kantonsbeitrag (Kostendach).
Nach Abschluss des Kursjahres reichen Sie die Abrechnung ein. Sie belegen die effektive Leistung und effektiven Kosten: Sie reichen die Statistik zum durchgeführten Angebot, die Abrechnung der Kosten und Erträge sowie nötige Belege dazu ein.
Wir berechnen den definitiven Kantonsbeitrag. Weil die effektiven Kosten und Leistungen massgeblich sind, kann der definitive Kantonsbeitrag tiefer sein als das bewilligte Kostendach.
Sie erhalten die Auszahlung des definitiven Kantonsbeitrags, abzüglich allfälliger Akontozahlungen.
Bei Liquiditätsengpässen sind Akontozahlungen möglich. Gemeinden und kantonale Berufsfachschulen sind davon ausgenommen.
Akontozahlungen sind nur für das laufende Kalenderjahr und nur für bewilligte Subventionen möglich.
Sie können maximal 3 Mal pro Jahr eine Zahlung beantragen. In jeder Periode ist maximal eine Akontozahlung möglich.
- ab 1. März bis 31. Mai max. 25% vom bewilligen Kantonsbeitrag
- ab 1. Juni bis 31. August max. 50% vom bewilligten Kantonsbeitrag, abzüglich schon erfolgter Akontozahlungen
- ab 1. September bis 15. November max. 80% des bewilligten Kantonsbeitrag, abzüglich schon erfolgter Akontozahlungen
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach 5 Wochen (30 Tage nach Bearbeitung).
Berechnung der Beiträge
Wenn Sie das Gesuch respektive die Abrechnung im Subventionsportal erfassen, wird die Höhe der Subvention automatisch berechnet. Die Berechnung ist provisorisch. Der definitive Beitrag legen wir nach erfolgter Prüfung fest.
Je nach Förderkategorie gelten verschiedene Pauschalen und Prozentsätze.
Schritt 1
Für jedes Angebot werden zwei mögliche Beiträge berechnet. Es kommt der tiefere Beitrag zum Zug:
- Entweder die Anzahl Kursstunden x Pauschalbetrag
- oder die Gesamtkosten x Prozentsatz.
Schritt 2
Für alle subventionierten Angebote einer Organisation werden die Defizite (Gesamtkosten minus Einnahmen) zusammengezählt.
Ergebnis
- Entweder das Defizit (Summe für alle Angebote)
- oder die Kursstunden-Pauschale respektive der Prozent-Anteil an den Gesamtkosten (Summe für alle Angebote).
Der Kantonsbeitrag darf das Defizit nicht übersteigen (kein Gewinn). Es sind geringe Überschüsse möglich, die Sie zweckgebunden im subventionierten Angebot einsetzen müssen.
Maximale Beiträge an Angebote für bestimmte Zielgruppen
Zielgruppen 1 bis 4 (siehe oben im Abschnitt Zielgruppen)
- Höchstens 80% der Gesamtkosten,
- aber maximal Fr. 200.- pro Kursstunde à 60 Minuten.
Zielgruppen 5 bis 9
- Höchstens 60% der Gesamtkosten,
- aber maximal Fr. 190.- pro Kursstunde à 60 Minuten.
Maximale Beiträge an Angebote zu bestimmten Themen
Kursgruppen mit 1 Kursleitung und mindestens 8 Teilnehmenden:
- Höchstens 40% der Gesamtkosten,
- aber maximal Fr. 60.- pro Kursstunde à 60 Minuten.
Teamteaching
Für grössere Gruppen können höhere Kursstunden-Pauschalen berechnet werden.
- Für 2 Kursleitende und mindestens 16 Teilnehmende: maximal Fr. 105.- pro Kursstunde à 60 Minuten.
- Für 3 Kursleitende und mindestens 24 Teilnehmende: maximal Fr. 150.- pro Kursstunde à 60 Minuten.
Regionaler Marktausgleich
In Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte können viele Bildungsangebote nicht kostendeckend durchgeführt werden. Im Berner Oberland (Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli, ohne Region Thun), im Berner Jura und im Emmental (ohne Agglomeration Burgdorf) können wir deshalb einen regionalen Ausgleich leisten.
Massgebend ist der Kursort.
Angebote für bestimmte Zielgruppen
- Kurse mit 6 Teilnehmenden erhalten 2x 80% der Kursgebühr.
- Kurse mit 7 Teilnehmenden erhalten 1x 80% der Kursgebühr.
- Kein Marktausgleich für Kurse mit weniger als 6 oder mehr als 7 Teilnehmenden.
Angebote zu bestimmten Themen
- Kurse mit 6 Teilnehmenden erhalten 4x 80% der Kursgebühr.
- Kurse mit 7 Teilnehmenden erhalten 3x 80% der Kursgebühr.
- Kurse mit 8 Teilnehmenden erhalten 2x 80% der Kursgebühr.
- Kurse mit 9 Teilnehmenden erhalten 1x 80% der Kursgebühr.
- Kein Marktausgleich für Kurse mit weniger als 6 oder mehr als 9 Teilnehmenden.
Für Kurse mit einer Kinderbetreuung sind zusätzliche Beiträge möglich.
Voraussetzung: Sie bestätigen, dass mindestens eine Betreuungsperson eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung hat. Die Kinderbetreuung muss im Kursgeld inbegriffen sein.
Berechnung: Für Kursstunden mit Kinderbetreuung berechnen wir eine höhere Kursstundenpauschale: plus Fr. 40.– pro Stunde und angestellter Betreuungsperson.
Ab sieben Plätzen sind zwei Betreuungspersonen möglich, wobei Kinder unter 12 Monaten anderthalb Plätze beanspruchen.