Fristen und Hinweise
- Reporting Sprachkurse im Migrationsbereich im Webportal: bis 15. März
- Abrechnung und Reporting: bis spätestens 2 Monate nach Genehmigung Ihrer Jahresrechnung, spätestens per 31. August
Ihr Leistungsvertrag enthält weitere Angaben zu den nötigen Belegen.
Verwenden Sie immer die aktuellen Formulare. Reichen Sie alle Unterlagen per E-Mail ein.
So gehen Sie vor
Schritt1
Erstellen Sie die Abrechnung der Kosten und Erträge.
Schritt2
Erstellen Sie die Kursstatistik. Führen Sie nur Kurse auf, welche die Subventionskriterien erfüllen:
- nur tatsächlich durchgeführte Kurse
- Mindestzahl an Teilnehmenden erreicht
- Mindestdauer in Stunden erreicht
Die Stundenzahl in Kurstatistik und Abrechnungsformular stimmt überein.
Ausnahme: Sprachkurse im Migrationsbereich erfassen Sie nur im Webportal.
Schritt3
Reichen Sie das Kursprogramm (Ausschreibung, Broschüre, Flyer etc.) als Beleg ein.
- für alle subventionierten Angebote
- subventionierte Kurse sind markiert
- elektronisch, PDF
Ausnahme: Sprachkurse im Migrationsbereich sind im Webportal publiziert; kein zusätzliches Programm verlangt.
Schritt4
Haben Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten durchgeführt?
Sie erfassen die Reporting-Daten zu allen Kursen direkt im Webportal bis 15. März.
- nur Daten für subventionsberechtige Kurse
- nur durchgeführte Kurse mit genügend Teilnehmenden
- Die Stundenzahl im Webportal und Abrechnungsformular stimmt überein.
- Wir exportieren die Daten.
Schritt5
Für schwach belegte Angebote in Verwaltungskreisen mit geringer Bevölkerungsdichte ist ein regionalen Marktausgleich möglich.
- für zielgruppen- und themenspezifische Angebote
- Verwaltungskreise: siehe Formular
Schritt6
Reichen Sie den Jahresabschluss der Organisation ein:
- genehmigte Erfolgsrechnung und Bilanz (PDF)
- genehmigter Jahresbericht der Organisation (PDF)
- Revisionsbericht (PDF) ab einem Kantonsbeitrag von CHF 50'000 pro Jahr
Wir prüfen die Abrechnungsformulare anhand der Jahresrechnung. Fallweise benötigen wir ergänzend geeignete Belege wie
- Kostenstellenrechnung
- Auszüge Buchhaltungskonti
Schritt7
Haben Sie in den Vorjahren einen Nettoertragsüberschuss (Gewinn) erhalten? Reichen Sie den Kontoauszug zu den zweckgebundene Reserven / Rückstellungen ein.
Überschüsse aus Beiträgen der BKD sind
- als Reserve in separatem Buchhaltungskonto auszuweisen.
- zweckgerichtet im subventionierten Angebot einzusetzen.
- Der Zweck ist zu deklarieren.
Schritt8
Reichen Sie das Reporting zum Leistungsvertrag ein.
- Formular Reporting-Controlling-Raster (Word)
- Belege gemäss Raster und Leistungsvertrag
- Das aktuelle Formular erhalten Sie im Vorjahr direkt von uns.
Schritt9
Führen Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten durch und haben Auflagen zur Erfüllung der Anforderungen «Basis» respektive «Erweitert» ?
Reichen Sie das aktualisierte Feedback-Formular ein.
Schritt10
Reichen Sie die vollständige Abrechnung mit Beilagen per E-Mail ein.
- an weiterbildung.mba@be.ch oder Ihre direkte Kontaktperson
- Abrechnungsformular mit Unterschrift als PDF
- alle Formulare im Word- oder Excelformat, nicht PDF
- als separate Dokumente (kein Sammeldokument)
- mit verständlichen Dateinamen
Schritt11
Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Gegebenenfalls führen wir ein Reporting-Controlling-Gespräch durch.
Sie erhalten per Post eine Abrechnungsverfügung mit dem definitiven Kantonsbeitrag.
Die Auszahlung erfolgt 5 bis 6 Wochen ab Datum der Verfügung.