Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Abrechnung für Organisationen ohne Leistungsvertrag

Fristen und Hinweise

  • Reporting Sprachkurse im Migrationsbereich im Webportal: bis 15. März
  • Abrechnung und Reporting: bis 31. März

Verwenden Sie immer die aktuellen Formulare. Reichen Sie alle Unterlagen per E-Mail ein.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Schritt
2

Erstellen Sie die Kursstatistik. Führen Sie nur Kurse auf, welche die Subventionskriterien erfüllen:

  • nur tatsächlich durchgeführte Kurse
  • Mindestzahl an Teilnehmenden erreicht
  • Mindestdauer in Stunden erreicht

Die Stundenzahl in Kurstatistik und Abrechnungsformular stimmt überein.  

AusnahmeSprachkurse im Migrationsbereich erfassen Sie nur im Webportal. 

Formular Kursstatistik Vorlage

Schritt
3

Reichen Sie das Kursprogramm (Ausschreibung, Broschüre, Flyer etc.) als Beleg ein.

  • für alle subventionierten Angebote
  • subventionierte Kurse sind markiert
  • elektronisch, PDF

Ausnahme: Sprachkurse im Migrationsbereich sind im Webportal publiziert; kein zusätzliches Programm verlangt. 

Schritt
4

Haben Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten durchgeführt?

Sie erfassen die Reporting-Daten zu allen Kursen direkt im Webportal bis 15. März. 

  • nur Daten für subventionsberechtigte Kurse
  • nur durchgeführte Kurse mit genügend Teilnehmenden
  • Die Stundenzahl im Webportal und Abrechnungsformular stimmt überein.
  • Wir exportieren die Daten.

Haben Sie Auflagen zur Erfüllung der Anforderungen «Basis» ? Reichen Sie das aktualisierte Feedback-Formular ein. 

Schritt
5

Für schwach belegte Angebote in Verwaltungskreisen mit geringer Bevölkerungsdichte ist ein regionalen Marktausgleich möglich. 

  • für zielgruppen- und themenspezifische Angebote 
  • Verwaltungskreise: siehe Formular

Abrechnungsformular regionaler Marktausgleich

Schritt
6

Haben Sie in den Vorjahren einen Nettoertragsüberschuss (Gewinn) erhalten? Reichen Sie den Kontoauszug zu den zweckgebundene Reserven / Rückstellungen ein. 

Überschüsse aus Beiträgen der BKD sind

  • als Reserve in separatem Buchhaltungskonto auszuweisen.
  • zweckgerichtet im subventionierten Angebot einzusetzen.
  • Der Zweck ist zu deklarieren.

Schritt
7

Reichen Sie die vollständige Abrechnung mit Beilagen per E-Mail ein.

  • an weiterbildung.mba@be.ch oder Ihre direkte Kontaktperson
  • Abrechnungsformular mit Unterschrift als PDF
  • restliche Formulare im Word- oder Excelformat, nicht PDF
  • als separate Dokumente (kein Sammeldokument)
  • mit verständlichen Dateinamen

 

Schritt
8

Sie erhalten per Post eine Abrechnungsverfügung mit dem definitiven Kantonsbeitrag. 

Die Auszahlung erfolgt 5 bis 6 Wochen ab Datum der Verfügung. 

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