Die Formulare auf dieser Seite sind nicht mehr gültig.
Die Abrechnung für das Kursjahr 2024 erfolgt online im neuen Subventionsportal.
Betrifft nicht: Abrechnungen für Beratung, regionale Kursprogramme und Grundkompetenzen am Arbeitsplatz.
Fristen und Hinweise zum neuen Vorgehen
Kursstatistik: 15. März 2025
- für alle Anbieter und alle durchgeführten Kurse
- Sprachkurse Migration: im Subventionsportal, nicht im Webportal für die Sprachkurse
Abrechnung
- Anbieter ohne Leistungsvertrag: voraussichtlich per 31. März
- Anbieter mit Leistungsvertrag
- Generell: 2 Monate nach Genehmigung der Jahresrechnung
- frühestens per 31. März
- spätestens per 31. August.
Vorgehen bisher (nicht mehr gültig)
Schritt1
Erstellen Sie die Abrechnung der Kosten und Erträge.
Schritt2
Erstellen Sie die Kursstatistik. Führen Sie nur Kurse auf, welche die Subventionskriterien erfüllen:
- nur tatsächlich durchgeführte Kurse
- Mindestzahl an Teilnehmenden erreicht
- Mindestdauer in Stunden erreicht
Die Stundenzahl in Kurstatistik und Abrechnungsformular stimmt überein.
Ausnahme: Sprachkurse im Migrationsbereich erfassen Sie nur im Webportal.
Schritt3
Reichen Sie das Kursprogramm (Ausschreibung, Broschüre, Flyer etc.) als Beleg ein.
- für alle subventionierten Angebote
- subventionierte Kurse sind markiert
- elektronisch, PDF
Ausnahme: Sprachkurse im Migrationsbereich sind im Webportal publiziert; kein zusätzliches Programm verlangt.
Schritt4
Haben Sie Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten durchgeführt?
Sie erfassen die Reporting-Daten zu allen Kursen direkt im Webportal bis 15. März.
- nur Daten für subventionsberechtigte Kurse
- nur durchgeführte Kurse mit genügend Teilnehmenden
- Die Stundenzahl im Webportal und Abrechnungsformular stimmt überein.
- Wir exportieren die Daten.
Haben Sie Auflagen zur Erfüllung der Anforderungen «Basis» ? Reichen Sie das aktualisierte Feedback-Formular ein.
Schritt5
Für schwach belegte Angebote in Verwaltungskreisen mit geringer Bevölkerungsdichte ist ein regionalen Marktausgleich möglich.
- für zielgruppen- und themenspezifische Angebote
- Verwaltungskreise: siehe Formular
Schritt6
Haben Sie in den Vorjahren einen Nettoertragsüberschuss (Gewinn) erhalten? Reichen Sie den Kontoauszug zu den zweckgebundene Reserven / Rückstellungen ein.
Überschüsse aus Beiträgen der BKD sind
- als Reserve in separatem Buchhaltungskonto auszuweisen.
- zweckgerichtet im subventionierten Angebot einzusetzen.
- Der Zweck ist zu deklarieren.
Schritt7
Reichen Sie die vollständige Abrechnung mit Beilagen per E-Mail ein.
- an weiterbildung.mba@be.ch oder Ihre direkte Kontaktperson
- Abrechnungsformular mit Unterschrift als PDF
- restliche Formulare im Word- oder Excelformat, nicht PDF
- als separate Dokumente (kein Sammeldokument)
- mit verständlichen Dateinamen
Schritt8
Sie erhalten per Post eine Abrechnungsverfügung mit dem definitiven Kantonsbeitrag.
Die Auszahlung erfolgt 5 bis 6 Wochen ab Datum der Verfügung.