Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Kantonale Prüfungskommission Fachmittelschulen (KPFMS)

Die kantonale Prüfungskommission Fachmittelschulen (KPFMS) berät die Bildungs- und Kulturdirektion in Fragen der Bildungsgänge der Fachmittelschulen. Sie ist insbesondere zuständig für die Fachmittelschulausweis- und Fachmaturitätsprüfungen im Kanton Bern. Wie sich die KPFMS zusammensetzt und welche weiteren Aufgaben sie wahrnimmt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Mitglieder KPFMS

Die KPFMS setzt sich aus den Hauptexpertinnen und Hauptexperten der Fächer und der Fachmaturitäten zusammen sowie aus weiteren Mitgliedern, die eine Vernetzung mit den abnehmenden tertiären Institutionen ermöglichen.

Die Bildungs- und Kulturdirektion ernennt die Mitglieder und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes und der Konferenz der Leitungen der Fachmittelschulen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

  • Mitgliederliste KPFMS

Aufgaben der KPFMS

Die KPFMS nimmt die nachfolgenden Aufgaben und Befugnisse für die kantonalen Fachmittelschulbildungsgänge sowie für die Fachmittelschulbildungsgänge privater Anbieter mit anerkannten Abschlüssen wahr:

  • Leitung und Koordination der Fachmittelschulausweis- und Fachmaturitätsprüfungen und Sicherung deren Qualität
  • Beurteilung der Ausbildung an den Fachmittelschulen bezüglich der Umsetzung der Ausbildungsziele
  • Erlass von Weisungen für die Durchführung von Fachmittelschulausweisprüfungen und Fachmaturitätsprüfungen
  • Bewilligung von Nachteilsausgleichsmassnahmen oder individuellen Lernzielen, soweit diese für die Abschlussprüfungen relevant sind

Weiter berät die KPFMS die Bildungs- und Kulturdirektion in Fragen der Fachmittelschulbildungsgänge, der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen, der Bedingungen für die Aufnahme in tertiäre Ausbildungen sowie der Anerkennung von Fachmittelschulabschlüssen.

Die Aufgaben der Hauptexpertinnen und Hauptexperten der KPFMS werden in der Mittelschulverordnung (MiSV) in Artikel 27 geregelt:

Weisungen Fachmittelschulausweisprüfungen und Fachmaturitätsprüfungen

Gestützt auf Artikel 26 der Mittelschulverordnung hat die Kantonale Prüfungskommission Fachmittelschulen die folgenden Weisungen erlassen:

Beschlüsse der KPFMS

Formulare der KPFMS

Weiterführende Informationen

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