Der Lehrbetrieb hat gegenüber Lernenden dieselben Rechte und Pflichten wie gegenüber den übrigen Arbeitnehmenden. Ergänzende Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Zweck des Lehrverhältnisses sowie aus der Tatsache, dass die Lernenden meist noch Jugendliche sind.
- JugendarbeitsschutzBesondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmenden
- BildungsberichtDie Rolle des Bildungsberichts in der beruflichen Grundbildung
- Sexuelle BelästigungVorgehen bei sexueller Belästigung
- Kurse für Berufsbildnerinnen und BerufsbildnerAnbieter und Berufsfelder
- Ausländische Lernende einstellenVerschiedene Ausländerausweise und somit Gesetzgebungen führen zu unterschiedlichen Vorgehen bei Vertragsabschluss
- LehrvertragsauflösungEin einschneidendes Ereignis, aber keine hoffnungslose Situation
- Lehre und LeistungssportVoraussetzungen Lehre und Leistungssport