Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Jugendarbeitsschutz - Gefährliche Arbeiten

Das Arbeitsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen sehen besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor. Als «jugendlich» gelten Lernende und Arbeitnehmende bis zu ihrem 18. Geburtstag.

Die speziellen Regelungen beziehen sich auf die tägliche und wöchentliche Arbeits- sowie Ruhezeiten, aber auch auf die Nacht- und Sonntagsarbeit. Da sich Jugendliche dem Ausmass von Risiken nicht immer bewusst sind, gilt für die Lehrbetriebe eine besondere Fürsorgepflicht. Mit spezifischen Instruktionen und begleitenden Massnahmen sollen Lernende bei sogenannten «gefährlichen» Arbeiten eng begleitet werden.

Gefährliche Arbeiten

Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme kann vorgesehen werden, wenn die Tätigkeit für die berufliche Grundbildung unentbehrlich ist. Die jeweilige Bildungsverordnung enthält die entsprechende Ausnahme. Im Bildungsplan sind im Anhang 2 die begleitenden Massnahmen definiert.

  • Berufsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen

Seite teilen