Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Bildungsbericht

Die Verantwortlichen der Lehrbetriebe sind verpflichtet, sich für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einzusetzen (Berufsbildungsgesetz BBG, Art. 20). Der Lernerfolg muss periodisch überprüft werden. Als Instrument dient in der Regel der Bildungsbericht. 

Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner tauschen sich in regelmässigem Abstand mit den Lernenden über den Stand der Ausbildung aus und legen Ziele adäquat fest. Alle Berufe, ausser diejenigen mit Bewertungssystemen, nutzen den Bildungsbericht als Instrument für die Kompetenzentwicklung der Lernenden. Mindestens einmal pro Semester eruiert die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner mit diesem Instrument den Bildungsstand und bespricht die Ergebnisse mit der Lernenden oder dem Lernenden.

 

  • Muster eines aussagekräftigen Bildungsberichts

  • Erklärvideos zum Bildungsbericht

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