Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Ausländische Lernende einstellen

Für einen Lehrvertragsabschluss benötigen ausländische Jugendliche eine gültige  Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Je nach Ausländerausweis müssen Sie als Ausbildungsbetrieb unterschiedlich vorgehen.

Lernende der EU-/EFTA Staaten

Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen und länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten wollen, brauchen Sie eine Bewilligung für Ihren Aufenthalt.
Weitere Infos

Lernende aus dem Asyl- / Flüchtlingsbereich

Die Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F), vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) sowie anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) ist durch ein Meldeverfahren geregelt.

  • Meldeformular

Asylsuchende (Ausweis N) können unter bestimmten Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor dem Stellenantritt müssen Sie als Betrieb ein Gesuch stellen.

Ausländische Lernende aus nicht EU- / EFTA-Staaten

Für diese Lernenden müssen Sie als Betrieb vor dem Stellenantritt ein Gesuch stellen.

Seite teilen