Für einen Lehrvertragsabschluss benötigen ausländische Jugendliche eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Je nach Ausländerausweis müssen Sie als Ausbildungsbetrieb unterschiedlich vorgehen.
Lernende der EU-/EFTA Staaten
Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen und länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten wollen, brauchen Sie eine Bewilligung für Ihren Aufenthalt.
Weitere Infos
Lernende aus dem Asyl- / Flüchtlingsbereich
Die Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F), vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) sowie anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) ist durch ein Meldeverfahren geregelt.
Asylsuchende (Ausweis N) können unter bestimmten Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor dem Stellenantritt müssen Sie als Betrieb ein Gesuch stellen.
Ausländische Lernende aus nicht EU- / EFTA-Staaten
Für diese Lernenden müssen Sie als Betrieb vor dem Stellenantritt ein Gesuch stellen.