Grundsätzlich besuchen Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern ihre Ausbildung an einer Schule im Kanton Bern. Aus bestimmten Gründen kann es jedoch vorkommen, dass ein ausserkantonaler Schulbesuch notwendig wird. Auf Gesuch hin kann der Kanton Bern den Schulgeldbeitrag für diesen ausserkantonalen Schulbesuch übernehmen. Hier finden Sie alle Informationen über die Bedingungen für die Schulgeldübernahme sowie das Vorgehen bezüglich Gesuchseinreichung je nach gewünschtem Bildungsgang.
- Ausserkantonaler Schulbesuch einer MittelschuleGymnasium (inkl. Sportgymnasium), Fachmittelschule
- Ausserkantonaler BerufsfachschulbesuchBerufsfachschulbesuch in einem anderen Kanton während der Berufslehre oder bei schulisch organisierter Grundbildung
- Ausserkantonaler Schulbesuch eines Angebotes zur HochschulvorbereitungMaturität für Erwachsene, Passerellen, Vorbereitungskurse (Gesundheit, Technik, Gestaltung und Kunst, Musik etc.)
- Ausserkantonale BerufsmaturitätBerufsmaturität nach abgeschlossener Grundbildung (BM 2) in einem anderen Kanton