Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Ausserkantonaler Schulbesuch Berufsfachschule

Grundsätzlich besuchen Berner Lernende eine Berufsfachschule im Kanton Bern. Dies gilt für für die Berufslehre in einem Berner Lehrbetrieb (duale Ausbildung) sowie für Vollzeitausbildungen im Kanton Bern (schulisch organisierte Grundbildung). Es kann jedoch vorkommen, dass Sie aus bestimmten Gründen einer ausserkantonalen Berufsfachschule zugeteilt werden.

Berufsfachschulbesuch in einem anderen Kanton

Lernende können zum Beispiel von Amts wegen in eine ausserkantonale Schule zugeteilt werden, wenn der Beruf an keiner der Berner Berufsfachschulen ausgebildet wird.

Auch haben Lehrbetriebe zusammen mit Ihnen und Ihren Eltern die Möglichkeit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) gemeinsam ein schriftliches, begründetes Gesuch um Schulgeldübernahme in einem anderen Kanton einzureichen. In einem solchen Fall kann der Kanton Bern unter bestimmten Bedingungen das Schulgeld für den Besuch einer ausserkantonalen Berufsfachschule übernehmen. Dies geschieht immer gestützt auf die kantonalen Rechtsgrundlagen sowie interkantonale Schulgeldabkommen.

Seite teilen