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Ausserkantonaler Schulbesuch Gymnasium und Fachmittelschule

Möchten Sie ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule in einem anderen Kanton besuchen? Unter bestimmten Bedingungen kann der Kanton Bern auf Gesuch hin den Schulgeldbeitrag für diesen ausserkantonalen Schulbesuch übernehmen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie bei der Gesuchseinreichung vorzugehen ist.

Geltungsbereich

Die Angaben auf dieser Seite betreffen den ausserkantonalen Schulbesuch folgender Bildungsgänge:

  • Gymnasialer Bildungsgang (inkl. gymnasialer Bildungsgang im 9. Schuljahr)
  • Gymnasialer Bildungsgang an einer Sportschule (inkl. Privates Sportgymnasium Feusi in Bern)
  • Fachmittelschulbildungsgang (ohne Fachmaturität, da diese im Kanton Bern besucht werden muss)

Ausgangslage

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Bern besuchen in der Regel ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule im Kanton. Sofern aus bestimmten Gründen ein ausserkantonaler Schulbesuch notwendig wird, können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern ein Gesuch um Schulgeldübernahme einreichen (siehe unter «Vorgehen für die Gesuchseinreichung»). Wird das Gesuch bewilligt, übernimmt der Kanton Bern den Schulgeldbeitrag für den ausserkantonalen Schulbesuch.

Bedingungen für die Übernahme des Schulgeldbeitrages

Die Abteilung Mittelschulen prüft das Gesuch im Rahmen der bernischen Rechtsgrundlagen sowie der interkantonalen Schulabkommen. Die Übernahme des Schulbeitrages kann erfolgen, sofern:

  • das Gesuch vor Ausbildungsbeginn eingereicht wird,
  • sich der stipendienrechtliche Wohnsitz der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers im Kanton Bern befindet*,
  • der ausserkantonale Bildungsgang zu einem schweizerisch anerkannten Abschluss führt,
  • die ausserkantonale Schule öffentlich (resp. kantonal) ist oder besondere Aufgaben erfüllt (z.B. private Sportschule, die das Label von Swiss Olympic trägt)
  • die Aufnahmebedingungen in den entsprechenden kantonalen Bildungsgang im Kanton Bern erfüllt sind

sowie,

  • die ausserkantonale Schule mit den öffentlichen Verkehrsmittteln wesentlich besser erreichbar ist, als die entsprechende Schule im Kanton Bern,
  • sich die Förderung einer besonderen Begabung im musischen, gestalterischen oder sportlichen Bereich an der ausserkantonalen Schule besser mit der schulischen Ausbildung vereinbaren lassen, als beim Besuch einer entsprechenden Schule im Kanton Bern, und eine qualifizierte Bestätigung der besonderen Begabung nachgewiesen wird (siehe Schritt 5),
  • oder wichtige, persönliche Gründe vorliegen.

*trifft in der Regel zu, falls der Wohnsitz der Eltern im Kanton Bern liegt.

Vorgehen für die Gesuchseinreichung

Schritt
1

Verfassen Sie ein schriftliches Gesuch mit Angabe Ihrer Gründe für den ausserkantonalen Schulbesuch.

Sofern Sie ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule im Kanton Neuenburg oder Jura besuchen möchten, müssen Sie zusätzlich das folgende Formular ausgefüllt einreichen:

Schritt
2

Beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde eine aktuelle Wohnsitzbestätigung Ihrer Eltern, in welcher auch Ihr Namen erwähnt wird und legen Sie diese dem Gesuch bei.  

Schritt
3

Legen Sie dem Gesuch einen Nachweis über die Erfüllung der bernischen Aufnahmebedingungen bei. Dies kann sein:

  • Laufbahnentscheid der Sekundarschule im Kanton Bern über die Empfehlung für den gymnasialen Bildungsgang oder den Fachmittelschulbildungsgang
  • Prüfungsergebnisse über die bestandenen Aufnahmeprüfungen im Kanton Bern für den Übertritt in ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule

Schritt
4

Legen Sie dem Gesuch eine Aufnahmebestätigung der ausserkantonalen Schule (inkl. Angaben über Höhe des Schulgeldbeitrages sowie Ausbildungsbeginn und -ende) bei.

Schritt
5

Sofern Sie eine ausserkantonale Schule im Rahmen der Förderung einer besonderen Begabung besuchen möchten, sind zusätzlich folgende Dokumente einzureichen:

Im Bereich Sport

  • Kopie der Swiss Olympic Talentcard*
  • aktueller Trainingsplan inkl. Angaben bezüglich Trainingsort und Trainingszeiten

*Damit eine Finanzierung des ausserkantonalen Schulbesuchs erfolgen kann, müssen Sie im Besitz der höchstmöglichen Talentcard von Swiss Olympic gemäss Sportart und Alter sein.

In den Bereichen Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz:

  • Musik: Bestätigung einer Hochschule der Künste
  • Gestaltung und Kunst: Bestätigung der Schule für Gestaltung in Biel/Bern oder einer Hochschule der Künste
  • Tanz: Nachweis von Danse Suisse (Empfehlung A wird der nationalen Talent Card und Empfehlung B der regionalen Talent Card gleichgesetzt)

Schritt
6

Senden Sie das Gesuch mit allen Beilagen bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn per Post oder E-Mail an die Abteilung Mittelschulen (Adresse siehe Kontaktbox).

Gesuchsprüfung und Entscheid

Die Abteilung Mittelschulen prüft Ihr Gesuch um Schulgeldübernahme und sofern alle Bedingungen erfüllt sind, erstellt sie eine Kostengutsprache. Sofern die Abteilung Mittelschulen das Gesuch ablehnt und Sie den ausserkantonalen Bildungsgang dennoch besuchen, müssen Sie die Kosten übernehmen.  

Wichtig: Keine Aufnahme ohne Kostengutsprache

Bernische Schülerinnen und Schüler können erst definitiv an einer ausserkantonalen Mittelschule aufgenommen werden, sofern die Schulgeldfrage geklärt ist. Dies bedeutet, dass vor Ausbildungsbeginn eine Kostengutsprache durch den Kanton Bern, Eltern oder Dritte vorliegen muss.

Interkantonale Schulabkommen

Der Kanton Bern ist im Mittelschulbereich Mitglied verschiedener interkantonaler Schulabkommen, welche die gegenseitige Aufnahme von Schülerinnen und Schüler sowie die Abgeltung von Schulgeldbeiträgen regeln. Je nach Sitz der Schule (Kanton) kommt ein anderes Abkommen zum Tragen:

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