Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Ausserkantonaler Schulbesuch Passerellen, Vorbereitungskurse, Hochschulvorbereitung für Erwachsene

Möchten Sie die Maturität für Erwachsene, die Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschule oder ein anderes Angebot zur Hochschulvorbereitung in einem anderen Kanton besuchen? Unter bestimmten Bedingungen kann der Kanton Bern auf Gesuch hin den Schulgeldbeitrag für diesen ausserkantonalen Schulbesuch übernehmen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie bei der Gesuchseinreichung vorzugehen ist.

Geltungsbereich

Die Angaben auf dieser Seite betreffen den ausserkantonalen Schulbesuch folgender Bildungsgänge:

  • Gymnasiale Maturität für Erwachsene
  • Fachmittelschulbildungsgang für Erwachsene (französischsprachige Schweiz)
  • Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschulen
  • Propädeutikum Gestaltung und Kunst
  • Anerkannte Kurse zur Hochschulvorbereitung in den Bereichen Technik, Gesundheit, Musik
  • etc.

Ausgangslage

Erwachsene Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern besuchen in der Regel ein Angebot zur Hochschulvorbereitung im Kanton. Sofern im Kanton Bern kein entsprechendes Angebot existiert oder persönliche, wichtige Gründe für einen ausserkantonalen Schulbesuch vorliegen, können die betreffenden Personen ein Gesuch um Schulgeldübernahme einreichen (siehe unter «Vorgehen für die Gesuchseinreichung»). Wird das Gesuch bewilligt, übernimmt der Kanton Bern den Schulgeldbeitrag für den ausserkantonalen Schulbesuch.

Bedingungen für die Übernahme des Schulgeldbeitrages

Die Abteilung Mittelschulen prüft das Gesuch im Rahmen der bernischen Rechtsgrundlagen sowie der interkantonalen Schulabkommen. Die Übernahme des Schulbeitrages kann erfolgen, sofern:

  • das Gesuch vor Ausbildungsbeginn eingereicht wird,
  • sich der stipendienrechtliche Wohnsitz der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers im Kanton Bern befindet (siehe dazu Schritt 2),
  • der ausserkantonale Bildungsgang zu einem schweizerisch anerkannten Abschluss führt,
  • die ausserkantonale Schule öffentlich (resp. kantonal) ist oder besondere Aufgaben erfüllt,
  • die Aufnahmebedingungen in den entsprechenden kantonalen Bildungsgang im Kanton Bern erfüllt sind

sowie,

  • die ausserkantonale Schule mit den öffentlichen Verkehrsmittteln wesentlich besser erreichbar ist, als die entsprechende Schule im Kanton Bern,
  • der ausserkantonale Schulbesuch aufgrund der Berufstätigkeit notwendig wird,
  • oder wichtige, persönliche Gründe vorliegen.

Vorgehen für die Gesuchseinreichung

Schritt
1

Verfassen Sie ein schriftliches Gesuch mit Angabe Ihrer Gründe für den ausserkantonalen Schulbesuch.

Schritt
2

Füllen Sie das Formular Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons aus und legen Sie es dem Gesuch bei:

Fügen Sie dem Gesuch weitere erforderliche Dokumente (z.B. Wohnsitzbestätigung, Ausländerausweis, Bestätigung Aufenthalt im Ausland, Heimatschein etc.) hinzu, je nach Resultat auf der Rückseite des Formulars.

Schritt
3

Legen Sie dem Gesuch einen Nachweis über die Erfüllung der bernischen Aufnahmebedingungen (Kopie) bei. Dies kann sein:

  • Berufsmaturitätsausweis
  • Gymnasialer Maturitätsausweis
  • Fachmaturitätszeugnis
  • Bestätigung der Hochschule über die erfüllten Zulassungsbedingungen in der Allgemeinbildung

Wer die Maturität für Erwachsene oder die Fachmittelschule für Erwachsene besuchen möchte, muss kein Nachweis über die Erfüllung der bernischen Aufnahmebedingungen erfüllen, da als Aufnahmebedingung ein Abschluss der obligatorischen Schulzeit ausreicht.  

Schritt
4

Legen Sie dem Gesuch eine Aufnahmebestätigung der ausserkantonalen Schule (inkl. Angaben über Höhe des Schulgeldbeitrages sowie Ausbildungsbeginn und -ende) bei.

Schritt
5

Zusätzlich einzureichende Dokumente: 

  • Sofern ein Angebot zur Hochschulvorbereitung (z.B. Vorbereitungskurs) besucht wird, ist im Gesuch anzugeben, welches Fachhochschulstudium an welcher Fachhochschule angestrebt wird.
  • Sofern der ausserkantonale Schulbesuch aufgrund der Berufstätigkeit notwendig wird, ist dem Gesuch eine Bestätigung des Arbeitgebers beizulegen.

Hinweis Propädeutikum Gestaltung: Der Kanton Bern kann die Schulgeldbeiträge für den ausserkantonalen Schulbesuch des Propädeutikums Gestaltung nur übernehmen, sofern Sie die bernischen Aufnahmebedingen für den entsprechenden kantonalen Bildungsgang erfüllen, d.h. sofern Sie zusätzlich zum Aufnahmeverfahren an der ausserkantonalen Schule, auch das Aufnahmeverfahren an der Schule für Gestaltung in Bern/Biel bestanden haben.

Schritt
6

Senden Sie das Gesuch mit allen Beilagen bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn per Post oder E-Mail an die Abteilung Mittelschulen (Adresse siehe Kontaktbox).

Gesuchsprüfung und Entscheid

Die Abteilung Mittelschulen prüft Ihr Gesuch um Schulgeldübernahme und sofern alle Bedingungen erfüllt sind, erstellt sie eine Kostengutsprache. Sofern die Abteilung Mittelschulen das Gesuch ablehnt und Sie den ausserkantonalen Bildungsgang dennoch besuchen möchten, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.

Wichtig: Keine Aufnahme ohne Kostengutsprache

Ausserkantonale Studierende können erst definitiv aufgenommen werden, sofern die Schulgeldfrage geklärt ist. Dies bedeutet, dass vor Ausbildungsbeginn eine Kostengutsprache durch die Studierenden selbst, den Kanton Bern oder Dritte vorliegen muss.

Interkantonale Schulabkommen

Der Kanton Bern ist im Mittelschulbereich Mitglied verschiedener interkantonaler Schulabkommen, welche die gegenseitige Aufnahme von Schülerinnen und Schüler sowie die Abgeltung von Schulgeldbeiträgen regeln. Je nach Sitz der Schule (Kanton) kommt ein anderes Abkommen zum Tragen:

Seite teilen