Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

BM nach der Berufslehre – BM 2

Die Berufsmaturität nach der Berufslehre richtet sich an gelernte Berufsleute. Sie können die BM 2 unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs Ihres Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) absolvieren, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Anforderungen

Um eine BM 2 absolvieren zu können, müssen Sie in jedem Fall ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben haben oder einen gleichwertigen ausländischen Ausbildungstitel vorweisen.

Sie können in einen öffentlich finanzierten Bildungsgang eintreten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • bestandene Aufnahmeprüfung in die BM 2 oder
  • erfolgreich absolvierter Kurs Erweiterte Allgemeinbildung (EA-Zertifikat; gilt nicht für BM 2 WD-W) oder
  • Notenschnitt von 4.8 im 5. Semester der EFZ-Ausbildung Kauffrau/Kaufmann E-Profil (gilt nur für BM 2 WD-W).

Das EA-Zertifikat wie auch der Notenschnitt im EFZ Kauffrau/Kaufmann berechtigen Sie, innerhalb von drei Jahren ab deren Erwerb in einen BM 2-Bildungsgang einzutreten. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie eine Aufnahmeprüfung ablegen.

  • Informationen zu EA-Kursen

Aufnahme in eine BM

Nützliche Informationen

Weiterführende Links

Seite teilen