Die Berufsmaturität nach der Berufslehre richtet sich an gelernte Berufsleute. Sie können die BM 2 unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs Ihres Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) absolvieren, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Anforderungen
Um eine BM 2 absolvieren zu können, müssen Sie in jedem Fall ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben haben oder einen gleichwertigen ausländischen Ausbildungstitel vorweisen.
Sie können in einen öffentlich finanzierten Bildungsgang eintreten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- bestandene Aufnahmeprüfung in die BM 2 oder
- erfolgreich absolvierter Kurs Erweiterte Allgemeinbildung (EA-Zertifikat; gilt nicht für BM 2 WD-W) oder
- für Kaufleute EFZ nach neuer BiVo: Notenschnitt von 5.0 im Gesamtschnitt aller Semesternoten (1. bis 5. Semester) der EFZ-Ausbildung Kauffrau/Kaufmann. Die Zulassung gilt nur für BM 2 WD-W.
- für Kaufleute EFZ nach alter BiVo: Notenschnitt von 4.8 im 5. Semester der EFZ-Ausbildung Kauffrau/Kaufmann E-Profil in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch sowie Wirtschaft und Gesellschaft (zählt doppelt). Die Zulassung gilt nur für BM 2 WD-W.
Das EA-Zertifikat wie auch der Notenschnitt im EFZ Kauffrau/Kaufmann berechtigen Sie, innerhalb von drei Jahren ab deren Erwerb in einen BM 2-Bildungsgang einzutreten. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie eine Aufnahmeprüfung ablegen.