Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Dispensationen und Sprachdiplome

In der Berufsmaturität können bereits erbrachte Lernleistungen berücksichtigt werden. Wenn Sie in einem Fach über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, können Sie dispensiert werden. Die Fähigkeiten und Kenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Anrechnung von Sprachdiplomen

Wenn Sie bereits ein Sprachdiplom in einer Fremdsprache besitzen, können Sie in bestimmten Fällen vom Sprachunterricht oder der sprachlichen Abschlussprüfung befreit werden. Stellen Sie dazu ein Gesuch an Ihre Berufsmaturitätsschule und legen Sie das Sprachdiplom bei. Die Schule entscheidet, ob Sie ganz oder teilweise vom Unterricht befreit werden. Zur Erlangung der Erfahrungsnote müssen in jedem Fall die jeweiligen Tests absolviert werden.

  • Liste der Sprachdiplome des SBFI

Anrechnung von anderen Bildungsnachweisen

In anderen Fächern als der zweiten Fremdsprache oder Englisch können Sie bei der Kantonalen Berufsmaturitätskommission (KBMK) eine Dispensation von der Schlussprüfung beantragen, wenn der geltend gemachte Abschluss mindestens eine Bildungsstufe höher ist als ein Abschluss auf Sekundarstufe II. Angerechnet werden entsprechend nur Bildungsnachweise in einzelnen Fächern auf Niveau Tertiärstufe.

Gewährt Ihnen die KBMK trotz bestehender Vorbildung keine Dispensation, so können Sie eine Teildispensation vom Unterricht mit Erwerb der Erfahrungsnoten bei der Schule beantragen.

Für ein Gesuch bei der KBMK gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt
1

Verfassen Sie ein schriftliches Gesuch um Anrechnung einer Bildungsleistung.

Schritt
2

Legen Sie dem Gesuch den Nachweis über die geltend gemachte Bildungsleistung bei.

Schritt
3

Reichen Sie das Gesuch mit allen Beilagen ein an die:

Kantonale Berufsmaturitätskommission
Berner Fachhochschule, Geschäftsstelle Berufsmaturität
Falkenplatz 24
3012 Bern

Schritt
4

Die KBMK entscheidet über das Gesuch und stellt Ihnen eine entsprechende Verfügung zu.

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