Schülerinnen und Schüler, sowie Lernende mit Behinderungen dürfen in der Ausbildung nicht benachteiligt sein. Sie haben daher Anspruch auf Massnahmen, welche die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen. Dabei werden die Lern- und Ausbildungsziele nicht verändert.
Nachteilsausgleichsmassnahmen sind von der Volksschule an bis zur Universität möglich.
Möchten Sie mehr über die Bedingungen in den einzelnen Bildungsstufen erfahren oder einen Nachteilsausgleich für sich oder Ihr Kind beantragen? Hier finden Sie weiterführende Informationen
- Nachteilsausgleich an der VolksschuleAbweichen von der DVBS
- Nachteilsausgleich in der beruflichen GrundbildungBetrieb, Berufsfachschule, üK, Berufsmaturität, Qualifikationsverfahren
- Nachteilsausgleich an MittelschulenGymnasium, Fachmittelschule, Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschulen
- Nachteilsausgleich in der höheren BerufsbildungHöhere Fachschulen, Berufs- und höhere Fachprüfungen
- Nachteilsausgleich an der Universität Bern