Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Nachteilsausgleich höhere Berufsbildung

Individuelle formale Massnahmen in der Bildung helfen Menschen mit Behinderungen, das vorhandene Potenzial auszuschöpfen und behinderungsbedingte Nachteile zu vermindern. Auch Studierende der höheren Berufsbildung haben Anspruch auf Nachteilsausgleichsmassnahmen.

Nachteilsausgleich an höheren Fachschulen

Die höheren Fachschulen legen die Nachteilsausgleichsmassnahmen fest. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Schule, um Ihre Situation zu besprechen.

Nachteilsausgleich für Berufs- und höhere Fachprüfungen

Wenn Sie eine Behinderung nachweisen, können Sie einen Nachteilsausgleich für eine Berufs- und höhere Fachprüfung beantragen. Ihr Antrag bei der zuständigen Prüfungskommission  muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eintreffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SBFI.

Weitere Informationen

  • SBBK: Empfehlungen – Nachteilsausgleich

  • SBFI: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen bei Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen

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