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Ausserkantonaler Schulbesuch bei schulisch organisierter Grundbildung (Vollzeitausbildung)

Damit der Kanton Bern die Kosten Ihres Besuchs einer ausserkantonalen Berufsfachschule während einer schulisch organisierten Grundbildung (Vollzeitausbildung) übernimmt, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen.

Kriterien

  • Sie führen bedeutende persönliche Gründe für den Besuch eines ausserkantonalen Bildungsangebots an, die für Sie eine wesentliche Erleichterung bedeuten.
  • Zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns befindet sich ihr stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Bern.
  • Sie haben die Zulassungsvoraussetzungen im Kanton Bern erfüllt, das heisst, Sie haben z. B. ein Aufnahmeverfahren, eine Aufnahmeprüfung oder einen Eignungstest an einer Berner Berufsfachschule erfolgreich durchlaufen.
  • Sie können einen abgeschlossenen Lehrvertrag oder eine Aufnahmebestätigung der ausserkantonalen Berufsfachschule vorweisen.
  • Der von Ihnen gewählte ausserkantonale Bildungsgang führt zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss.
  • Im Kanton Bern gibt es im betreffenden Lehrberuf kein entsprechendes Angebot.

Erfüllen Sie alle Bedingungen?

Wenn Sie alle Bedinungen erfüllen, können Sie uns ein Gesuch um Schulgeldübernahme einreichen.

Schritt
1

Verfassen Sie ein schriftliches Gesuch mit Angabe Ihrer wichtigen persönlichen Gründe für den Besuch eines ausserkantonalen Bildungangebots und führen Sie für allfällige Rückfragen zwingend Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) auf.

Schritt
2

Legen Sie dem Gesuch eine aktuelle Wohnsitzbestätigung Ihrer Eltern mit Ihrer namentlichen Erwähnung bei. Diese kann bei der Wohnsitzgemeinde bezogen werden.

Schritt
3

Legen Sie dem Gesuch den Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen im Kanton Bern bei, z. B. die Bestätigung über die bestandene Aufnahmeprüfung oder den bestandenen Eignungstest an einer Berner Berufsfachschule.

Schritt
4

Legen Sie dem Gesuch eine Kopie Ihres genehmigten Lehrvertrages oder der Bestätigung der Aufnahmebereitschaft der ausserkantonalen Schule (inkl. Angabe von Ausbildungsbeginn und -ende) bei.

Schritt
5

Reichen Sie das Gesuch mit allen Beilagen ein an:

Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern
Abteilung Berufsfachschulen
Kasernenstrasse 27
3013 Bern

Gesuchsprüfung und Entscheid

Die Abteilung Berufsfachschulen (ABS)

  • prüft Ihr Gesuch um Schulgeldübernahme und
  • erteilt Ihnen eine Kostengutsprache, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.

Eine Kopie der Kostengutsprache stellen wir der ausserkantonalen Berufsfachschule zu.

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