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Ausserkantonaler Schulbesuch während der Berufslehre

Damit der Kanton Bern die Kosten Ihres Besuchs einer ausserkantonalen Berufsfachschule während der Berufslehre übernimmt, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen.

Kriterien

  • Im betreffenden Lehrberuf fehlt im Kanton Bern ein entsprechendes Angebot.
  • Sie führen bedeutende persönliche Gründe an, weshalb ein ausserkantonaler Berufsfachschulbesuch für Sie zu einer wesentlichen Erleichterung führen würde.

  • Wenn Sie die Ausbildung in einem anderen Kanton begonnen haben und während der Lehrzeit in einen Lehrbetrieb im Kanton Bern wechseln, wird der Verbleib an der bisherigen ausserkantonalen Schule gutgeheissen, sofern zum Zeitpunkt des Lehrbetriebswechsels das 1. Lehrjahr bei einer 2- oder 3-jährigen Ausbildung oder das 2. Lehrjahr bei einer 4-jährigen Ausbildung vollendet ist.

Erfüllen Sie die Bedingungen?

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, können Sie uns ein Gesuch um Schulgeldübernahme einreichen. 

Schritt
1

Das Gesuch muss schriftlich begründet und sowohl von Ihnen als auch von Ihrer gesetzlichen Vertretung sowie von Ihrem Lehrbetrieb unterzeichnet werden.

 

Schritt
2

Reichen Sie das Gesuch mit allen dienlichen Beilagen ein.

Per Post an:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern
Abteilung Berufsfachschulen
Kasernenstrasse 27
3013 Bern

Per Mail an: bso@be.ch

Gesuchsprüfung und Entscheid

Die Abteilung Berufsfachschulen (ABS)

  • prüft Ihr Gesuch um ausserkantonalen Schulbesuch und
  • erteilt Ihnen eine Ausnahmebewilligung, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.

Eine Kopie der Ausnahmebewilligung stellen wir der ausserkantonalen Berufsfachschule zu.

Bitte erkundigen Sie sich bei der bewilligten Berufsfachschule über eventuelle Anmeldeformalitäten.

  • Gesuchsformular Wechsel der Berufsfachschule

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