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Informationen zu Beglaubigungen von Hochschuldiplomen des Kantons Bern

Welche Dokumente können Sie beglaubigen lassen und in welchen Sprachen? Was ist bei einer Beglaubigung für das Ausland speziell zu berücksichtigen? Und was kostet eine Beglaubigung? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Welche Diplome beglaubigen wir?

Das Amt für Hochschulen der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern beglaubigt die Echtheit von Unterschriften auf:

  • Bachelor- und Masterdiplomen
  • Lehrpatenten oder Lehrdiplomen
  • Notenblättern
  • Studienbestätigungen mit Original-Unterschrift

Das Diplom muss immer im Original vorliegen und von einer Hochschule des Kantons Bern ausgestellt sein:

  • Universität Bern
  • Pädagogische Hochschule Bern
  • Berner Fachhochschule
  • Pädagogische Hochschule BEJUNE
  • Hochschule Arc
  • Hochschulinstitut IVP NMS Bern

Wir beglaubigen auch die Diplome sämtlicher Vorgängerinstitutionen der Hochschulen des Kantons Bern. 

Welche Diplome beglaubigen wir nicht?

Untenstehender Tabelle können Sie entnehmen, welche Diplome wir nicht beglaubigen und welche Stellen dafür zuständig sind:

Keine Beglaubigung durch Amt für Hochschulen des Kt. Bern
Wir beglaubigen nicht: Zuständige Stellen:
Dokumente ausserkantonaler Hochschulen Bildungsdirektion des entsprechenden Kantons
Übersetzte Diplome (ohne Unterschrift einer Hochschule) Berner Notar

In welchen Sprachen stellen wir Beglaubigungen aus?

  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Englisch
  • Spanisch (gilt für Diplome der Berner Fachhochschule und der Universität Bern)

Beglaubigungen für die Schweiz

Ist die Beglaubigung für die Schweiz bestimmt, erstellt das Amt für Hochschulen die gewünschte Beglaubigung gemäss Auftragsformular. Die Unterlagen werden an die im Auftragsformular angegebene Postadresse retourniert.

Beglaubigungen für das Ausland

Ist die Beglaubigung für das Ausland bestimmt, erstellt das Amt für Hochschulen die gewünschte Beglaubigung gemäss Auftragsformular.

Zusätzlich müssen die beglaubigten Dokumente von der Staatskanzlei überbeglaubigt werden. Der Auftrag zur Überbeglaubigung erfolgt in der Regel direkt durch das Amt für Hochschulen. Die Staatskanzlei beglaubigt die Unterschriften des Amts für Hochschulen und retourniert alle Unterlagen an die im Auftragsformular angegebene Postadresse.

Dauer für die Ausstellung einer Beglaubigung

Wir empfehlen, die Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ihrem Wunschtermin einzureichen.

Gebühren für eine Beglaubigung

  • Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift/-en auf einer signierten Seite mittels Stempel betragen CHF 25.00.
  • Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift/-en auf mehreren signierten Seiten mittels Stempel betragen je Seite bzw. Stempel CHF 18.75 (25 % Rabatt).
Die Staatskanzlei verrechnet zusätzlich für eine Überbeglaubigung CHF 25.00 je Unterschrift des Amts für Hochschulen. 

Bei Fragen oder Unklarheiten

Wir haben für Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Beglaubigungen von Hochschuldiplomen des Kantons Bern zusammengestellt: 

Falls Ihre Fragen in den FAQ nicht beantwortet werden, können Sie gerne direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Sie erreichen uns telefonisch per E-Mail: 

Oder senden Sie uns Ihre Fragen direkt über folgendes Formular:

Beglaubigungen bestellen

Wie genau muss ich vorgehen, um eine Beglaubigung einzuholen? Antworten auf diese Frage finden Sie über untenstehenden Link:

  • Beglaubigungen von Hochschuldiplomen des Kantons Bern bestellen

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