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Wissenswertes zur Beglaubigung von Mittelschuldiplomen

Für die Beglaubigung von Abschlussdiplomen von Mittelschulen im Kanton Bern ist die Abteilung Mittelschulen zuständig. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dokumente beglaubigt werden können, in welchen Fällen eine Beglaubigung durch die Staatskanzlei nötig ist, in welchen Sprachen die Beglaubigung erfolgen kann, wie lange es dauert und wie viel eine Beglaubigung kostet. 

Was ist eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Originalunterschriften auf einem Dokument echt sind. Ausgestellt wird diese je nach Dokument durch ein öffentliches Amt (hier: Abteilung Mittelschulen) oder eine Notarin bzw. einen Notar. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Beglaubigung durch die Staatskanzlei notwendig. 

Welche Dokumente beglaubigt die Abteilung Mittelschulen?

  • Maturitätsausweise der kantonalen Gymnasien oder der privaten Gymnasien mit schweizerisch anerkanntem Abschluss
  • Fachmittelschulausweise oder Fachmaturitätszeugnisse der kantonalen Fachmittelschulen oder der privaten Fachmittelschulen mit schweizerisch anerkanntem Abschluss
  • Ausweise über die Ergänzungsprüfung Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschulen der kantonalen Gymnasien oder der privaten Schulen mit interner Ergänzungsprüfung
  • Semester- oder Jahreszeugnisse der kantonalen Gymnasien oder Fachmittelschulen (nur in Deutsch)

Die Abteilung Mittelschulen des Kantons Bern kann nur Dokumente von Mittelschulen im Kanton Bern beglaubigen.

Was beglaubigt die Abteilung Mittelschulen nicht?

Semester- oder Jahreszeugnisse von privaten Mittelschulen sowie Abschlussdiplome von Schulen mit einer nicht anerkannten Ausbildung im Mittelschulbereich (z.B. Abschlüsse der Rudolf-Steiner-Schulen, International Baccalaureat): Die Beglaubigung der erwähnten Abschlussdiplome erfolgt durch eine Notarin oder einen Notar im Kanton Bern. Die Unterschrift der Notarin bzw. des Notars kann anschliessend durch die Staatskanzlei beglaubigt werden.

Andere Abschlussdiplome (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Eidgenössisches Berufsattest, Berufsmaturitätszeugnis, Diplome Höherer Fachschulen, Diplome von Hochschulen): Für die Beglaubigung der erwähnten Abschlussdiplome können Sie sich an die zuständige kantonale Stelle wenden:

  • Beglaubigungen EFZ und EBA

  • Beglaubigung Berufsmaturitätszeugnis

  • Beglaubigung HF-Diplom

  • Beglaubigungen Dokumente Hochschulen

In welchen Fällen braucht es zusätzlich eine Beglaubigung durch die Staatskanzlei?

Dies ist je nach Bestimmungsland unterschiedlich. Klären Sie mit der betreffenden Stelle im Ausland (z.B. Universität, Arbeitgeber) ab, ob eine Beglaubigung durch ein kantonales Amt (Abteilung Mittelschulen) ausreicht oder ob Sie eine zusätzliche Beglaubigung durch die Staatskanzlei benötigen. 

In welchen Sprachen wird die Beglaubigung ausgestellt?

Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch

Beglaubigungen in anderen Sprachen können nicht ausgestellt werden. In solchen Fällen erstellt die Abteilung Mittelschulen die Beglaubigung in Deutsch. Die beglaubigte Kopie können Sie dann von einem Übersetzungsbüro in die gewünschte Sprache übersetzen lassen.

Gebühren

Die Beglaubigung von Dokumenten durch die Abteilung Mittelschulen ist kostenlos. Die Kosten für die zusätzliche Beglaubigung durch die Staatskanzlei finden Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei. 

Wie lange dauert die Erstellung der Beglaubigung?

Bei Postzustellung: 1-3 Arbeitstage

Bei Terminvereinbarungen: ca. 30 Minuten, je nach Auftrag

Wichtig: Werden die Dokumente ohne vorgängige Terminvereinbarung vorbeigebracht, beträgt die Bearbeitungszeit wie bei Postzustellung 1-3 Arbeitstage.

Vorgehen zum Einholen einer Beglaubigung

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