Wünschen Sie eine Beglaubigung Ihres Fähigkeitszeugnisses (EFZ) , Ihres Berufsattests (EBA) oder Ihres Notenausweises? Wie Sie dabei vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Ihre berufliche Grundbildung (Lehre) nicht im Kanton Bern absolviert haben, wenden Sie sich an das Berufsbildungsamt des Herkunftskantons Ihres damaligen Lehrbetriebes.
Für ein EFZ oder EBA benötigen wir von Ihnen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- eine Kopie des EFZ/EBA Zeugnisses,
- die Angabe, ob die Berufsbezeichnung neben Deutsch in Französisch/Italienisch der Englisch aufgeführt werden soll,
- das Bestimmungsland,
- Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail.
Für den Notenausweis
Benötigen Sie einen beglaubigten Notenausweis des Qualifikationsverfahrens, senden Sie uns eine Kopie des Originals.
Wo reiche ich die Unterlagen ein?
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post an:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Betriebliche Bildung
Qualifikationsverfahren
Kasernenstrasse 27
3013 Bern
oder per Mail an qv@be.ch
Bearbeitungsdauer
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Nach Erstellung der gewünschten Dokumente senden wir diese an die Staatskanzlei zur Beglaubigung. Die bestellten Dokumente erhalten Sie zusammen mit der Rechnung direkt von der Staatskanzlei (Kosten pro beglaubigtes Dokument CHF 25.00).
Kosten
Sie bezahlen CHF 25.-- pro beglaubigtes Dokument.
Hinweis
In dringenden Fällen können Sie nach telefonischer Voranmeldung auch direkt bei uns vorbeikommen und anschliessend mit den bestätigten Dokumenten zur Staatskanzlei für die Beglaubigung gehen. Bitte vereinbaren Sie mit uns dafür vorgängig einen Termin.
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Für Rückfragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter 031 633 87 73.