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SSP – Statistik des Schulpersonals

Mit der Statistik des Schulpersonals (SSP) werden Informationen zu den Lehrkräften, zum Schulleitungspersonal, zum sonderpädagogischen Personal und zum Inhalt der von ihnen ausgeübten Tätigkeiten erfasst.

Eingeschlossen sind sämtliche Schulen im Kanton Bern mit Ausnahme der Hochschulen. Bei den öffentlichen Schulen, deren Gehaltsverarbeitung mit SAP abgewickelt wird, werden die Statistikdaten zum Schulpersonal direkt von der Kantonsverwaltung an das Bundesamt für Statistik geliefert. Für diese Schulen ergibt sich kein Mehraufwand.

LUSTAT Statistik Luzern führt diese Erhebung im Auftrag der Bildungs- und Kulturdirektion durch. Stichtag ist der 31. Oktober des aktuellen Schuljahrs.

Die Erhebung dieser Informationen dient mehreren Zielen:

  • Der Schaffung von Grundlagen für die Bildungsplanung und -politik,
  • der Analyse der soziodemografischen Merkmale und der beruflichen Situation des Schulpersonals auf nationaler und internationaler Ebene
  • sowie der Erstellung von Prognosen.

Erhebungsunterlagen

Gesetzliche Grundlagen der Erhebung

  • Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG, SR 431.01)
  • Verordnung 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1)
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) Art. 153c Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Art. 153g
  • Die Lieferung der Statistiken bilden eine Voraussetzung für den Erhalt der Privatschulbewilligung der Bildungs- und Kulturdirektion (VSG, Art. 66b).

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