Mit der Statistik der Lernenden (SDL) werden einige grundlegende Angaben von über 160'000 Berner Schülerinnen und Schülern gesammelt.
Wichtiger Bestandteil der Bildungsstatistik ist die jeweils im September durchgeführte Bestandeserhebung der Schülerinnen und Schüler der Volksschule, der Sekundarstufe II (Berufsschulen, Gymnasien u.a.) und der Tertiärstufe mit Ausnahme der Hochschulen. Die Angaben zu den Studierenden der Hochschulen können ohne Befragung aus den Informatik-Verwaltungslösungen der Hochschulen herausgezogen werden.
Die Erhebung der Informationen zu den Schülerinnen und Schülern dient mehreren Zielen:
- der Schaffung von Grundlagen für die Bildungsplanung und -politik;
- der Berechnung des Lehrerbesoldungs-Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Der Kanton bezahlt die Löhne der Lehrpersonen und verlangt einen Teil dieser Gelder von den Gemeinden zurück. Dabei werden Zahlungen in der Grössenordnung von 400 Mio. ausgelöst;
- der Lieferung von Daten über das Berner Schulwesen an das Bundesamt für Statistik. Der Bund berechnet damit u.a. die Bundesbeiträge in der Berufsbildung.
Terminübersicht
Erhebungsplattform und Erhebungsunterlagen
Gesetzliche Grundlagen der Erhebung
Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG, SR 431.01)
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1): Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Anhang 69
Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) Art. 153c Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Art. 153 g
Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG, BSG 631.1) des Kantons Bern: Art. 22, 24, 32 und Anhang I Bst. F
Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG, BSG 430.250), Art. 24