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Integration und Migration an den Mittelschulen

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zum Übertritt an ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule im Kanton Bern für Schülerinnen und Schüler, die aus einem anderen Kanton oder dem Ausland zuziehen resp. zugezogen sind. 

Übertritt für Schülerinnen und Schüler aus einem anderen Kanton oder dem Ausland an ein Gymnasium

Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Eltern aus einem anderen Kanton oder dem Ausland in den Kanton Bern umziehen und in ein Gymnasium eintreten möchten, finden im folgenden Merkblatt alle wichtigen Informationen bezüglich Übertritt, Kosten, Aufnahmebedingungen sowie Vorgehen:

Übertritt für spät zugewanderte fremdsprachige Schülerinnen und Schüler aus dem 8. oder 9. Schuljahr an ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule 

Sonderregelungen 

Grundsätzlich ist für einen Übertritt aus dem 8. oder 9. Schuljahr in das erste Jahr am Gymnasium bzw. aus dem 9. Schuljahr an eine Fachmittelschule eine Empfehlung oder eine Aufnahmeprüfung vorgesehen. Für spät zugewanderte fremdsprachige Schülerinnen und Schüler gibt es jedoch Sonderregelungen: 

Übertritt für Personen mit Status S an ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule

Jugendliche und junge Erwachsene aus der Ukraine können sich im Kanton Bern für ein passendes Bildungsangebot auf der Sekundarstufe II anmelden. Je nach Alter, Sprachkenntnissen und Vorbildung werden sie in einen Sprachkurs, ein Brückenangebot, ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule aufgenommen:

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