Im Rahmen der Begabtenförderung an den Gymnasien werden intellektuell besonders begabte Schülerinnen und Schüler mit gezielten Angeboten gefördert. Zudem profitieren Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung in den Bereichen Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz von speziellen Rahmenbedingungen, damit sich die schulische Ausbildung besser mit der Förderung der besonderen Begabung vereinbaren lässt.
Intellektuelle Begabtenförderung
Intellektuell besonders begabte Schülerinnen und Schülern werden an den Gymnasien in enger Verbindung mit der schulischen Ausbildung spezifisch gefördert. Dies erfolgt mit folgenden Massnahmen:
- Förderung mittels individuellen Lernanreizen
- Teilnahme an speziellen Förderungsprojekten und Wettbewerben (z.B. Wissenschaftsolympiaden)
- Erwerb von zusätzlichen Sprachdiplomen, Erwerb der zweisprachigen gymnasialen Maturität (Deutsch–Französisch, Deutsch–Englisch, Deutsch–Italienisch), Absolvierung eines Auslandjahres
- Teilnahme an besonderen Schulprojekten
- Besuch von Vorlesungen an der Universität Bern bereits während des gymnasialen Bildungsgangs (unter bestimmten Bedingungen)
In der Umsetzung dieser speziellen Fördermassnahmen sind die Schulen relativ frei, um möglichst individuell und unter Berücksichtigung der schulinternen Möglichkeiten auf die Bedürfnisse der hochbegabten Schülerinnen und Schüler eingehen zu können. Weitere Informationen dazu erteilen die Schulleitungen.
Begabtenförderung Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz
Massnahmen
An den Gymnasien gibt es verschiedene Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Förderung besonderer Begabungen in den Bereichen Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz:
- Dispensationen, Stützunterricht, Lernwerkstätten, Zusatzkurse
- Individuelle Vereinbarungen, Ausbildungsverlängerungen, Aufteilung eines Schuljahres auf zwei Jahre
- Unterstützung durch Coach bzw. Koordinator/in der Schule
- Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Musik- und Tanzinstitutionen sowie der Hochschule der Künste Bern
Während die Sportverbände, Musik-, Kunst- und Tanzinstitutionen die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler im Talentbereich übernehmen, schaffen die Gymnasien mit speziellen Massnahmen die optimalen Rahmenbedingungen für die schulische Ausbildung.
Unterrichtsform
Je nach Gymnasium findet die Begabtenförderung in einer normalen Klasse (Regelklasse) oder in einer Spezialklasse (Talent- oder Sportklasse) statt. Der Besuch einer Regelklasse ist an allen Gymnasien möglich. Der Stundenplan kann dabei individuell angepasst werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausbildungsverlängerung. Beim Besuch einer Talent- oder Sportklasse ist der Bildungsgang um ein Jahr verlängert. Die reduzierte Anzahl Wochenlektionen ermöglicht den Unterricht in einer Halbtagesstruktur.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme wird individuell, in der Regel mittels Aufnahmegespräch, abgeklärt.
Es wird grundsätzlich der Status als «Berner Talent» vorausgesetzt (siehe Link auf Online-Plattform «Berner Talent» unter Anmeldung).
Anmeldung
Die Anmeldung für die Begabtenförderung in den Bereichen Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung für den ordentlichen Bildungsgang:
Für die Anmeldung müssen Sie zusätzlich den Nachweis erbringen, dass Sie den Status als «Berner Talent» haben. Dazu können Sie sich auf der Online Plattform «Berner Talent» registrieren. Anmeldungen sind ab dem 1. Dezember bis 15. Februar möglich.
Angebote an den Schulen
Eine Übersicht über die Angebote der Begabtenförderung an den Gymnasien findet sich nachfolgend:
Begabtenförderung an einem privaten oder ausserkantonalen Gymnasium
Wer im Rahmen der Begabtenförderung das private Sportgymnasium Feusi in Bern oder ein ausserkantonales Gymnasium besuchen und einen Antrag auf Finanzierung der Schulgeldbeiträge stellen möchte, findet auf folgender Seite die Informationen dazu:
Finanzierung ausserkantonaler Schulbesuch (Mittelschule, Hochschulvorbereitung)