Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt aus dem 8. oder 9. Schuljahr der Volksschule mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Alle Schülerinnen und Schüler treten in das erste (GYM1) der vier Jahre am Gymnasium ein. Ein Übertritt in das dritte Jahr des gymnasialen Bildungsgangs (GYM3) ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Empfehlungsverfahren in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1)
- Aufnahmeprüfung in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1)
- Aufnahmeverfahren in das dritte Jahr am Gymnasium (GYM3)
- Aufgaben und Lösungen Aufnahmeprüfungen Gymnasium
Übertritt von spät zugewanderten fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern aus der Sekundarstufe I in ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule
Grundsätzlich ist für einen Übertritt in das erste Jahr am Gymnasium aus der 8. und 9. Klasse bzw. in eine Fachmittelschule aus der 9. Klasse eine Empfehlung oder eine Aufnahmeprüfung vorgesehen. Für spät zugewanderte fremdsprachige Schülerinnen und Schüler gibt es jedoch Sonderregelungen:
Übertritt an ein Gymnasium im Kanton Bern aus einem anderen Kanton oder dem Ausland infolge eines Umzugs
Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Eltern in den Kanton Bern ziehen und hier ihren neuen stipendienrechtlichen Wohnsitz begründen, können an einem kantonalen Gymnasium prüfungsfrei zugelassen werden, sofern genügend freie Plätze vorhanden sind und sie die erforderlichen Aufnahmebedingungen erfüllen. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich in folgendem Merkblatt:
Merkblatt: Übertritt aus einem ausserkantonalen oder ausländischen Gymnasium an ein Gymnasium im Kanton Bern
Notice : Passage d’un gymnase extracantonal ou étranger à un gymnase public du canton de Berne suite à un déménagement
Scheda informativa: passaggio da un liceo extra cantonale o estero a un liceo cantonale del Canton Berna in seguito a trasferimento
Information sheet: Transferring from a Baccalaureate school in another canton or another country to a cantonal Baccalaureate school in the Canton of Bern due to a move
Hoja informativa: Cambio de un instituto de bachillerato extracantonal o extranjero a un instituto de bachillerato cantonal del Cantón de Berna debido a un cambio de domicilio
Gültigkeit der Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang
Die Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung ist nur für den nächstmöglichen Übertrittszeitpunkt gültig. Kann der Eintritt aus wichtigen Gründen nicht unmittelbar erfolgen, ist das gewünschte Gymnasium frühzeitig zu informieren.