Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt aus dem 8. oder 9. Schuljahr der Volksschule mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Alle Schülerinnen und Schüler treten in das erste (GYM1) der vier Jahre am Gymnasium ein. Ein Übertritt in das dritte Jahr des gymnasialen Bildungsgangs (GYM3) ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Empfehlungsverfahren in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1)
- Aufnahmeprüfung in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1)
- Aufnahmeverfahren in das dritte Jahr am Gymnasium (GYM3)
- Aufgaben und Lösungen Aufnahmeprüfungen Gymnasium
- Informationsveranstaltungen an den GymnasienSuchen Sie hier nach einer gewünschten Informationsveranstaltung
- Migration und IntegrationAufnahmeverfahren aus anderen Kantonen oder dem Ausland, Sonderregelungen für Fremdsprachige, Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S
Gültigkeit der Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang
Die Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung ist nur für den nächstmöglichen Übertrittszeitpunkt gültig. Kann der Eintritt aus wichtigen Gründen nicht unmittelbar erfolgen, ist das gewünschte Gymnasium frühzeitig zu informieren.