Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Aufnahmeverfahren Gymnasium

Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt aus dem 8. oder 9. Schuljahr der Volksschule mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Alle Schülerinnen und Schüler treten in das erste (GYM1) der vier Jahre am Gymnasium ein. Ein Übertritt in das dritte Jahr des gymnasialen Bildungsgangs (GYM3) ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Übertritt von spät zugewanderten fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern aus der Sekundarstufe I in ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule

Grundsätzlich ist für einen Übertritt in das erste Jahr am Gymnasium aus der 8. und 9. Klasse bzw. in eine Fachmittelschule aus der 9. Klasse eine Empfehlung oder eine Aufnahmeprüfung vorgesehen. Für spät zugewanderte fremdsprachige Schülerinnen und Schüler gibt es jedoch Sonderregelungen: 

  • Merkblatt: Übertritt von spät zugewanderten fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern aus der Sekundarstufe I in ein Gymnasium oder eine Fachmittelschule

Übertritt an ein Gymnasium im Kanton Bern aus einem anderen Kanton oder dem Ausland infolge eines Umzugs

Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Eltern in den Kanton Bern ziehen und hier ihren neuen stipendienrechtlichen Wohnsitz begründen, können an einem kantonalen Gymnasium prüfungsfrei zugelassen werden, sofern genügend freie Plätze vorhanden sind und sie die erforderlichen Aufnahmebedingungen erfüllen. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich in folgendem Merkblatt:

Gültigkeit der Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang

Die Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung ist nur für den nächstmöglichen Übertrittszeitpunkt gültig. Kann der Eintritt aus wichtigen Gründen nicht unmittelbar erfolgen, ist das gewünschte Gymnasium frühzeitig zu informieren.

Weiterführende Informationen

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