Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt in der Regel nach Abschluss des 8. Schuljahres. Doch auch Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Schuljahr können sich für den Übertritt anmelden. In beiden Fällen erfolgt die Aufnahme mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Übertritt in das dritte Jahr des gymnasialen Bildungsgangs (GYM3) möglich.
- Empfehlungsverfahren in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1)
- Aufnahmeprüfung in das erste Jahr am Gymnasium (GYM1)
- Aufnahmeverfahren in das dritte Jahr am Gymnasium (GYM3)
- Aufgaben und Lösungen Aufnahmeprüfungen Gymnasium
Gültigkeit der Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang
Die Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang mittels Empfehlung oder Aufnahmeprüfung ist nur für den nächstmöglichen Übertrittszeitpunkt gültig. Kann der Eintritt aus wichtigen Gründen nicht unmittelbar erfolgen, ist das gewünschte Gymnasium frühzeitig zu informieren.
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