Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

Auf nationaler Ebene laufen gegenwärtig Arbeiten zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) in vier Teilprojekten: Aktualisierung des Rahmenlehrplans, Harmonisierung der Mindestdauer der gymnasialen Ausbildung, Revision des MAR/MAV sowie Zuständigkeiten im Bereich der Qualität der Maturität (Governance). 

Umsetzung WEGM im Kanton Bern

21.12.2023: Die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen im Kanton Bern erfolgt in Form eines Gesamtprojekts, welches sich übergreifend mit der Lektionentafel, dem kantonalen Lehrplan, dem Fächerangebot und den rechtlichen Rahmenbedingungen befasst. In einem Teilprojekt je Sprachregion erfolgen die Arbeiten am kantonalen Lehrplan. Die Projektorganisation ist wie folgt aufgegleist:

Steuerungsausschuss

Der Steuerungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Barbara Gisi, Vorsteherin Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
  • Prof. Dr. Fritz Sager, Vizerektor Lehre Universität Bern
  • Prof. Dr. Michele Weber, Präsident Kantonale Maturitätskommission (KMK)
  • Prof. Dr. Dr. Marc Eyer, Leiter Institut Sekundarstufe II, PHBern
  • Pierre-Etienne Zürcher, Präsident Conférence de coordination francophone (COFRA)
  • Peter Stalder, Präsident Konferenz der Schulleitungen der Gymnasien (KSG)
  • Dr. André Lorenzetti, Vorstandsmitglied Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren (KSGR)

Projektleitung

Co-Leitung Gesamtprojekt:

  • Renato Kuonen, Leiter Abteilung Mittelschulen
  • Dr. Andrea Iseli, Rektorin Gymnasium Interlaken

Leitung deutschsprachiger Lehrplan:
Stefan Iseli, Rektor Gymnasium Burgdorf

Leitung französischsprachiger Lehrplan:
Christine Gagnebin, Rektorin Gymnase de Bienne et du Jura bernois

Die Erarbeitung der neuen Rahmenbedingungen für den Kanton Bern erfolgt in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schulleitungen der Gymnasien (KSG), der Kantonalen Maturitätskommission (KMK), der Kommission Gymnasium - Hochschule (KGH) sowie den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fächer.

Zeitplan für die Umsetzung

Die nächsten zwei Jahren stehen im Zeichen der Erarbeitung und Vernehmlassungen zur Lektionentafel, zum Lehrplan, zum Fächerangebot, zu den transversalen Bereichen sowie zum rechtlichen Rahmen. Nach Abschluss der Vernehmlassungen erfolgt der bis zu zwei Jahre dauernde Gesetzgebungsprozess. Ziel ist es, dass die deutschsprachigen Gymnasien auf Beginn des Schuljahres 2028/2029 mit dem neu gestalteten gymnasialen Bildungsgang starten können. Gemäss den Übergangsbestimmungen zur Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV; Art. 36) müssen im deutschsprachigen Kantonsteil die ersten Maturitätslehrgänge nach den totalrevidierten Anerkennungsbestimmungen spätestens im Schuljahr 2029/2030 beginnen.

Umsetzung Mindestdauer gymnasialer Bildungsgang im französischsprachigen Kantonsteil

Die Umsetzung der Vorgabe zur Anpassung der Mindestdauer des gymnasialen Bildungsgangs auf vier Jahre im französischsprachigen Kantonsteil erfolgt in einem separaten Projekt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung sowie den entsprechenden Gremien im französischsprachigen Raum. Die Informationen dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Die ersten Maturitätslehrgänge nach den neuen Anerkennungsbedingungen im französischsprachigen Kantonsteil müssen spätestens im Schuljahr 2035/2036 beginnen.

Stellungnahme der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zum Rahmenlehrplan

15.12.2023: Zur Vorbereitung der Stellungnahme der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern wurde der Entwurf des revidierten Rahmenlehrplans vom 15. September bis 30. Oktober 2023 allen wichtigen kantonalen Gremien sowie Akteurinnen und Akteuren zur Anhörung zugestellt. Dies waren folgende:

  • Konferenz der Schulleitungen der Gymnasien (KSG)
  • Kantonale Maturitätskommission (KMK)
  • Kommission Gymnasium – Hochschule (KGH)
  • Kantonale Fachschaften
  • Hauptexpertinnen und Hauptexperten der jeweiligen Fächer
  • Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker der jeweiligen Fächer

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zusammengetragen und verarbeitet und von der Bildungs- und Kulturdirektorin, Christine Häsler, am 10. Dezember 2023 verabschiedet. Am 15. Dezember 2023 hat der Kanton Bern seine Stellungnahme zum Rahmenlehrplan bei der EDK anhand einer Online-Umfrage eingereicht. Die wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme finden sich im Begleitschreiben an die EDK.

Wir danken allen Lehrpersonen, Schulleitungen sowie Mitgliedern der erwähnten Gremien für ihre wertvollen Rückmeldungen zum revidierten Rahmenlehrplan, insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Anhörung unter grossem Zeitdruck durchgeführt werden musste. Detailliertere Informationen zur Stellungnahme der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern folgen in den entsprechenden Gremien.

  • Begleitschreiben an die EDK: Stellungnahme BKD Kanton Bern zum Rahmenlehrplan

Beschlüsse zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

28.06.2023: Seit Ende 2018 laufen auf schweizerischer Ebene die Arbeiten zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Im 2022 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt zur Totalrevision der rechtlichen Grundlagen. Diese sind die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und –direktoren (EDK) über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität. Diese Rechtsgrundlagen wurden zwischenzeitlich durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF gemeinsam mit der EDK finalisiert und von der Plenarversammlung der EDK am 22. Juni 2023 wie auch vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 28 Juni 2023 verabschiedet:

Wesentliche Änderungen der Verordnung (MAV) respektive des Reglements (MAR)

Im Wesentlichen und nicht abschliessend lassen sich im Vergleich zu den aktuell noch gültigen Rechtsgrundlagen folgende Neuerungen festhalten:

  • Grundsätzlich stellen sich in gewissen Bereichen neue Anforderungen an die Gymnasien respektive an die Kantone, zum Beispiel bezüglich der Qualitätssicherung und Entwicklung sowie zur Förderung der Chancengleichheit.
  • Neu aufgenommen oder weiterentwickelt wurden ausserdem Regelungen zu den basalen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, zu transversalen Unterrichtsbereichen, zu Sprachen und Verständigung, zu Austausch und Mobilität und zu einem Einsatz für das Gemeinwohl.
  • Gleichzeitig wird der Spielraum für die konkrete Umsetzung durch die Kantone tendenziell grösser: Neu sind die Ergänzungs- und Schwerpunktfächer nicht mehr in einer abschliessenden Liste festgehalten, sondern die Kantone haben grundsätzliche die Kompetenz, jedes Fach als Schwerpunktfach oder Ergänzungsfach anzubieten, vorausgesetzt, die unterrichtende Lehrperson verfügt über ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen in diesem Fach. Welche Schwerpunkt- oder Ergänzungsfächer der jeweilige Kanton anbietet, wird somit aufgrund der jeweiligen kantonalen Vorgaben entschieden.
  • Bestimmte Fächerkombinationen bleiben allerdings wie bisher ausgeschlossen, so kann beispielsweise nicht das gleiche Fach Schwerpunktfach und Ergänzungsfach sein.
  • Die Grundlagenfächer wurden ergänzt um Informatik sowie Wirtschaft und Recht. Diese beiden Fächer zählen damit neu auch für das Bestehen der Maturität. Die Grundlagenfächer sollen die Mindestkompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit vermitteln.
  • Für den Anteil der Fächer an der Unterrichtszeit wird neu nur noch angegeben, wie viel Unterrichtszeit im Minimum für bestimmte Fächergruppen aufgewendet werden muss, der bisherige Maximalwert fällt weg.
  • Die Bestehensnormen für das Bestehen der Abschlussprüfungen bleiben die gleichen, es erfolgt keine explizite Verschärfung.
  • Für den frankophonen Teil des Kantons Bern ist bedeutend, dass der gymnasiale Bildungsgang künftig vier Jahre umfassen muss. Der Kanton Bern hat sich in der Vernehmlassung vom September 2022 dahingehend geäussert, dass er sich vorstellen kann, dass der Status Quo, welcher eine unterschiedliche Dauer des Unterrichts am Gymnasium zulässt, weitergeführt wird. Diese Umstellung auf den vierjährigen Bildungsgang muss sorgfältig aufgegleist werden. Die Übergangsbestimmungen im neuen MAR/MAV tragen dem Rechnung, es steht genügend Zeit zur Verfügung, so dass dies im Prozess der kantonalen Umsetzung besonders berücksichtigt werden kann.

Nächste Schritte auf Schweizer Ebene

Noch nicht abgeschlossen sind die Arbeiten zum neuen Schweizerischen Rahmenlehrplan. Der Beschluss zum Rahmenlehrplan ist auf die erste Hälfte des Jahres 2024 geplant, damit er gleichzeitig wie die rechtlichen Grundlagen in Kraft treten kann.  

Weiterführende Informationen

Seite teilen