Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Unterricht in der Volksschule

Informationen im Überblick

Lehrplan, Kompetenzen und Fachbereiche

Alle Lehrpersonen orientieren ihren Unterricht am gleichen Lehrplan. Er bildet die Grundlage für den Unterricht und gibt vor, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Volksschulzeit erreichen sollen.

Die fachlichen Kompetenzen werden in diesen Bereichen erlernt:

  • Deutsch
  • Fremdsprachen
  • Mathematik
  • Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)
  • Musik
  • Gestalten
  • Bewegung und Sport
  • Medien und Informatik

Die Schülerinnen und Schüler eignen sich auch überfachliche Kompetenzen an, zum Beispiel

  • selbstständig zu sein,
  • mit anderen Kindern zusammenzuarbeiten,
  • Konflikte zu lösen
  • und mit Vielfalt umzugehen.

All diese Kompetenzen werden über die gesamte Volksschulzeit aufgebaut und vertieft.

Ab dem 1. Schuljahr können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich Angebote aus dem fakultativen Unterricht wählen.

  • Vertiefte Informationen zum Lehrplan 21 für den Kanton Bern

  • Lehrplan 21 für den Kanton Bern

Hausaufgaben

Kid learning for exam on digital tablet and laptop

Das schulische Lernen findet grundsätzlich im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen ausschliesslich der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Die Lehrpersonen passen die Hausaufgaben der individuellen Lernentwicklung an. Die Kinder sollten ihre Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe der Eltern lösen können.

Maximale Zeit für Hausaufgaben pro Woche:

  • 30 Minuten im 1. und 2. Schuljahr
  • 45 Minuten im 3. bis 6. Schuljahr
  • 90 Minuten im 7. bis 9. Schuljahr

Beurteilung und Übertritte

Die Lehrperson beobachtet und beurteilt die erreichten Lernziele der Kinder und Jugendlichen. Die Beurteilung dient hauptsächlich der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Die Lehrperson orientiert sich dabei an den Kompetenzen des Lehrplans 21.

Einmal jährlich findet auf allen Stufen ein Standortgespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Im Gespräch werden die schulischen Leistungen und der Lern- und Entwicklungsstand erörtert. Falls notwendig werden auch Problemsituationen angesprochen und gemeinsame Absprachen getroffen.

Die Schülerinnen und Schüler der 2. sowie der 4. bis 9. Klasse erhalten Ende Schuljahr einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Dieser informiert über den Leistungsstand in den verschiedenen Fachbereichen.

Ab dem 4. Schuljahr wird der Beurteilungsbericht mit Noten von 1 bis 6 angegeben, wobei 6 die beste Note und 4 genügend ist. Während des Schuljahres müssen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler nicht ausschliesslich mit Noten beurteilt werden. Die Lehrpersonen können auch mit Prädikat (z.B. «sehr gut») oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilen.

Die Kinder und Jugendlichen treten automatisch ins nächste Schuljahr über. Nur in Ausnahmefällen überspringen oder wiederholen sie ein Schuljahr. Für den Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt.

Sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen

Jedes Kind bringt individuelle Fähigkeiten und Interessen mit. Entsprechend seiner Entwicklung fördert und unterstützt die Lehrperson Ihr Kind in seinem Lernen.

Benötigt ein Kind zusätzliche Unterstützung, ist in Absprache mit den Eltern eine gezielte Förderung möglich.

Unterstützende Massnahmen

Kinder mit fremdsprachigem Hintergrund können zusätzlichen Unterricht in Deutsch als Zweitsprache erhalten. Ist ein Kind intellektuell ausserordentlich begabt, kann es nach einer Abklärung Angebote der Begabtenförderung besuchen.

Einfache sonderpädagogische Massnahmen

Treten Lernschwierigkeiten auf, schlägt die Lehrperson den Eltern – nach Absprache mit spezialisierten Fachpersonen – eine geeignete Massnahme für das Kind vor.

Die einfachen sonderpädagogischen Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler beim Besuch der ordentlichen Bildungsgänge zu unterstützen.

  • Eine gezielte Förderung mit Spezialunterricht ist in den folgenden Bereichen möglich:
    • Integrative Förderung
    • Logopädie
    • Psychomotorik

Spezialunterricht

  • Je nach Situation können ebenfalls Massnahmen zur besonderen Förderung wie
    •  Zweijährige Einschulung in Regelklassen
    • Reduzierte individuelle Lernziele
    • Rhythmik

Massnahmen zur besonderen Förderung

  • oder eine Schulung in besonderen Klassen eine sinnvolle Lösung sein, wie
    • Zweijährige Einschulung in Einschulungsklassen
    • Klassen zur besonderen Förderung (KbF)

Besondere Klassen
 

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

Für Kinder, die mit einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen nicht ausreichend geschult werden können, gibt es verstärkte sonderpädagogische Massnahmen – entweder in der Regelschule oder in einer besonderen Volksschule. [Seiten erst im Aufbau]

Schuljahr, Stundenplan und Ferien

Das Schuljahr beginnt anfangs August und endet anfangs Juli. Die jährliche Schulzeit beträgt je nach Gemeinde 38 oder 39 Wochen.

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag am Vormittag in Blockzeiten statt. Das heisst, der Unterricht dauert mindestens vier Lektionen am Vormittag. Am Nachmittag variiert die Unterrichtszeit – je nach Schulstufe ist an einem oder an mehreren Nachmittagen unterschiedlich lang Unterricht.

Die Schulferien sind unterteilt in:

  • Herbstferien
  • Winterferien
  • Sportferien
  • Frühlingsferien
  • und Sommerferien.

Die Wohngemeinde informiert die Eltern vor dem Schuljahr über die Daten und die Dauer der Schulferien.

Absenzen und Dispensationen

Kann eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, müssen die Eltern die Klassenlehrperson im Voraus informieren. Abwesenheiten müssen begründet werden. Grund ist zum Beispiel ein Arztbesuch oder ein hoher religiöser Feiertag, den die Familie begeht.

Eine Ausnahme bilden die bis zu fünf freien Halbtage pro Schuljahr, an denen eine Abwesenheit ohne Begründung erlaubt ist.

Für längere Dispensationen – wie eine Schnupperlehre oder ein wichtiges Familienereignis – muss frühzeitig bei der Schulleitung eine Bewilligung eingeholt werden.

Seite teilen