Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Schulsystem

Die Volksschule steht allen Kindern im Kanton Bern offen und ist kostenlos. Sie dauert elf Jahre und bietet Kindern und Jugendlichen eine Grundbildung, die ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.

  • Die Volksschule im Kanton Bern

Struktur der Volksschule

Die obligatorische Volksschule dauert in der Regel 11 Jahre und ist in drei Zyklen unterteilt.

Der 1. Zyklus umfasst die ersten vier Jahre. Entweder als

  • Kindergarten mit anschliessender Primarstufe,
  • als Basisstufe
  • oder als Cycle élémentaire


Bei den letzten beiden Modellen werden die Kinder ganz oder teilweise gemeinsam unterrichtet.

Daran schliesst der 2. Zyklus an mit weiteren 4 Jahren Primarstufe. Im 3. Zyklus besuchen die Schülerinnen und Schüler während drei Jahren die Sekundarstufe I.

In dieser gibt es zwei Niveaus: Real- und Sekundarschulniveau. In einzelnen Gemeinden und im frankophonen Kanton Bern wird zusätzlich ein drittes Niveau als Vorbereitung auf das Gymnasium geführt. Die Gemeinden entscheiden, ob der Unterricht getrennt nach Niveau oder teilweise gemeinsam erfolgt.

Die Kinder und Jugendlichen treten automatisch ins nächste Schuljahr über. Nur in Ausnahmefällen überspringen oder wiederholen sie ein Schuljahr.

Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden

Der Kanton Bern und seine Gemeinden sind gemeinsam für die Volksschule verantwortlich. Der Kanton bestimmt die Bildungsziele. Er legt die Rahmenbedingungen fest, erteilt den Gemeinden einen Bildungsauftrag und kontrolliert dessen Erfüllung. Die Gemeinden sind verantwortlich für die Organisation der Schulen, und die Schulleitung für deren Führung.

Erziehungsberatung

Bei schwierigen Erziehungssituationen, familiären Belastungen, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, schulischen Lern- und Leistungsproblemen und anderen Schwierigkeiten bietet die kantonale Erziehungsberatung Unterstützung.

Die Erziehungsberatung bietet in den Regionalstellen neutrale psychologisch-pädagogische Beurteilungen, Beratungen und psychotherapeutische Behandlungen an. Sie ist berufsethischen und fachlichen Standards verpflichtet und ihre Psychologinnen und Psychologen unterstehen der Schweigepflicht.

Das Angebot steht sowohl Eltern, Familien, Kindern und Jugendlichen, wie auch Schulen, Fachpersonen und Behörden zur Verfügung. Zuständig ist die Erziehungsberatung ab Geburt bis zum Abschluss der beruflichen Grund- und Mittelschulbildung. Die Leistungen sind für Privatpersonen gratis.

Zusammenarbeit Eltern-Schule

Eltern und Volksschule sind per Gesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wichtig für die Zusammenarbeit sind ein regelmässiger Informationsaustausch sowie gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und Respekt. Im Mittelpunkt stehen stets das Wohlergehen und der Lernprozess des Kindes.

Bei Fragen oder Anliegen der Eltern ist die Klassenlehrperson immer die erste Ansprechpartnerin. In Absprache mit ihr dürfen Eltern jederzeit einen Unterrichtsbesuch machen.

Die Schule informiert die Eltern über Unterrichtsinhalte, wichtige Ereignisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht (Anlässe, Schulreisen usw.) und dem Schulbetrieb (Zuteilung zu Schule oder Klasse, Unterrichtszeiten, Lehrmittel, Schulregeln usw.). Diese Informationen erfolgen schriftlich oder an Elternabenden.

Ein zentrales Element für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist das Standortgespräch.

Die Eltern sind gebeten, die Klassenlehrperson zu informieren, wenn das Kind an Krankheiten leidet oder regelmässig Medikamente einnehmen muss oder bei Vorkommnissen, die die Entwicklung und Aufmerksamkeit des Kindes beeinträchtigen.

Es ist wichtig, dass die Eltern verstehen, was an einem Elternabend oder bei einem Standortgespräch besprochen wird. Es ist auch wichtig, dass die Eltern ihre Anliegen ausdrücken und ihre Fragen stellen können. Falls die Eltern zu wenig gut Deutsch sprechen können, kann eine Übersetzerin oder ein Übersetzer beigezogen werden.

Alle wichtigen Entscheide zur Schullaufbahn des Kindes (zum Beispiel Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder Zuweisung in eine Besondere Klasse) werden mit dem Kind und den Eltern besprochen.

Die Eltern haben das Recht, durch die Lehrpersonen des Kindes und die Schulleitung informiert, angehört und beraten zu werden. Die Eltern dürfen alle Akten einsehen, die das eigene Kind betreffen. Ein Schullaufbahnentscheid wird durch die Schulleitung verfügt und muss den Eltern schriftlich und begründet eröffnet werden. Sind Eltern mit dem Entscheid nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, innert 30 Tagen eine Beschwerde beim Schulinspektorat einzureichen.

Rechte und Pflichten

Jedes Kind in der Schweiz hat das Recht auf Bildung und die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Der Schulunterricht und das Schulmaterial sind für alle kostenlos. Mädchen und Jungen werden gemeinsam unterrichtet und die Volksschule ist konfessionell neutral.

Umgang mit schwierigen Situationen

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Vielleicht fühlt sich das Kind in der Klasse nicht wohl, oder seine Leistungen sind plötzlich gesunken. Vielleicht hat das Kind Schwierigkeiten mit anderen Kindern, oder die Eltern sind mit dem Entscheid einer Lehrperson nicht einverstanden.

In diesen Fällen gehen die Eltern so vor

  1. Eltern und Lehrperson nehmen Kontakt miteinander auf. Sie besprechen zusammen die Situation und suchen nach einem Lösungsweg. In der Regel wird so eine befriedigende Lösung gefunden.
  2. Wenn Eltern und Lehrperson keine Lösung finden und es eine oder beide Seiten für nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und Schulleitung statt.
  3. Es können auch Fachstellen wie z.B. die Schulsozialarbeit oder die Erziehungsberatung miteinbezogen werden.
  4. Wenn keine Einigung erreicht wird, kann man sich an das Schulinspektorat wenden.

Bei Bedarf organisiert die Schule eine Übersetzung.

Gesundheit

Die Kinder und Jugendlichen werden im Kindergarten sowie im 4. und 8. Schuljahr ärztlich untersucht. Die vorgeschriebene schulärztliche Untersuchung dient dazu, gesundheitliche Störungen wie Hör-, Seh- und Sprachfehler oder Haltungs- und Bewegungsstörungen rechtzeitig festzustellen. Die Untersuchung ist obligatorisch und für die Eltern kostenlos.

In der Volksschule werden die Kinder zur richtigen Zahnpflege angeleitet.
Die Zähne der Kinder und Jugendlichen werden jedes Jahr durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt kontrolliert. Diese Untersuchung ist
obligatorisch und kostenlos.

Falls nach einer Untersuchung weitere Abklärungen oder eine Behandlung
notwendig sind, werden die Eltern informiert. Die Kosten dafür tragen die Eltern selbst.

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