Bitte teilen Sie uns konzeptionelle, strukturelle und inhaltliche Änderungen des Bildungsganges mit Auswirkungen auf das Studienreglement mit. Das heisst, falls die Änderungen folgendes betreffen:
- Die Regelungen zum Zulassungsverfahren
- Die Promotionen während des Bildungsverlaufs
- Das abschliessende Qualifikationsverfahren
Die Neuauflage des aktualisierten Studienreglements wird vom MBA geprüft. Nach der erfolgten Prüfung senden Sie uns das von Ihnen neu erlassene und in Kraft gesetzte Studienreglement zu.
Die Anerkennung eines Bildungsganges muss nur überprüft und evtl. erneuert werden, wenn die Änderungen von wesentlicher Natur sind (gemäss dem Leitfaden des SBFI Aufsicht und Rechtsmittelweg bei höheren Fachschulen). Die Fachstelle höhere Berufsbildung des MBA kann auf Grund Ihrer Änderungsmeldung eine Qualitätskontrolle vornehmen und mit Unterstützung des SBFI abschätzen, ob eine Reanerkennung angezeigt ist.
Bei Inkrafttreten aktualisierter Rahmenlehrpläne sieht das SBFI ein verkürztes Verfahren zur Bestätigung der Anerkennung vor.