Der Bildungsanbieter kalkuliert jeden HF-Bildungsgang aufgrund der Finanzierungspraxis und schreibt ihn gemäss den berechneten Studiengebühren aus.
Neben den HFSV Semesterbeiträgen für HF-Bildungsgänge erfolgt keine zusätzliche Finanzierung durch den Kanton. Die zu erhebenden Studiengebühren müssen mindestens den Restkosten entsprechen.
Berücksichtigen Sie für die Kostenberechnung des Bildungsgangs die vollen Kosten. Insbesondere:
- die Personalkosten der Lehrkräfte
- die Kosten der Kurs- bzw. Studiengangleitung
- die Kosten für die Administration
- Umlage von Gemein-, Dienstleistungs- und Raumkosten
Wir empfehlen die Mindestteilnehmerzahl, mit welcher die Kostendeckung der Bildungsgänge unter Berücksichtigung der vorgesehenen Studiengebühren erreicht werden kann (Break Even), zu eruieren. Die EDK und der Kanton gehen bei der Berechnung der HFSV Beiträge von 18 Studierenden pro Klasse aus .