Jegliche Änderung des Bildungsangebots im Kanton Bern müssen Sie melden. Die HFSV-Angebotsliste wird dementsprechend angepasst und wir stellen Ihnen einen neuen oder angepassten Leistungsvertrag zu.
Hinweise
Meldefrist: jährlich per 30. November
- Die Meldung per 30. November hat eine Anpassung der HFSV-Angebotsliste per folgenden 1. August zur Folge
- Neue Bildungsangebote verlangen zeitgleich die Einreichung des Anerkennungsdossiers zur Eröffnung eines Anerkennungsverfahrens beim SBFI. Die Gesuchsunterlagen reichen Sie dem zuständigen Kanton ein.
So gehen Sie vor
Schritt1
Anpassung der HFSV Angebotsliste:
Die Anpassung der Bildungsangebote erfolgt über das Online Tool der EDK. Den Link dazu erhalten Sie vom Kanton jeweils im Herbst per Mail.
Schritt2
Neue Bildungsgänge:
- Reichen Sie die Unterlagen zur Eröffnung eines Anerkennungsverfahrens beim Kanton Bern ein. Konsultieren Sie dazu den
Leitfaden Anerkennungsverfahren des SBFI (Anhang 1). - Erläutern Sie insbesondere Ihre Prüfung einer Nachfrage des neuen Bildungsangebots.
- Information zur Einreichung des Studienreglements finden Sie hier.
- Der Kanton Bern reicht die geprüften Unterlagen mit seiner Stellungnahme beim SBFI ein.
- Weitere Informationen zur Eröffnung und Umsetzung des Anerkennungsverfahren erhalten Sie direkt vom SBFI.
Die Anpassung auf der HFSV Angebotsliste erfolgt wie in Schritt 1 beschrieben über das Online Tool.
Schritt3
Wir senden Ihnen einen neuen oder angepassten Leistungsvertrag zur Unterschrift zu.