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Antrag und Leistungsvertrag Höhere Fachschulen

Jegliche Änderung des Bildungsangebots im Kanton Bern müssen Sie melden. Die HFSV-Angebotsliste wird dementsprechend angepasst und wir stellen Ihnen einen neuen oder angepassten Leistungsvertrag zu.

Hinweise

Meldefrist: jährlich per 30. November

  • Die Meldung per 30. November hat eine Anpassung der HFSV-Angebotsliste per folgenden 1. August zur Folge
  • Neue Bildungsangebote verlangen zeitgleich die Einreichung des Anerkennungsdossiers zur Eröffnung eines Anerkennungsverfahrens beim SBFI. Die Gesuchsunterlagen reichen Sie dem zuständigen Kanton ein.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Anpassung der HFSV Angebotsliste:

Die Anpassung der Bildungsangebote erfolgt über das Online Tool der EDK. Den Link dazu erhalten Sie vom Kanton jeweils im Herbst per Mail.

Schritt
2

Neue Bildungsgänge:

Die Anpassung auf der HFSV Angebotsliste erfolgt wie in Schritt 1 beschrieben über das Online Tool.

Schritt
3

Wir senden Ihnen einen neuen oder angepassten Leistungsvertrag zur Unterschrift zu.

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