Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Berufsmaturitätsprüfungen

Die eidgenössisch anerkannten kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen unterstehen der Kantonalen Berufsmaturitätskommission KBMK.

Kantonale Berufsmaturitätskommission KBMK

Die KBMK legt in Weisungen die Regelungen für die Abschlussprüfungen fest und ernennt Hauptexpertinnen und Hauptexperten in den Fächern, in denen diese die Validierung sicherstellen. 

Die Kommissionsmitglieder werden von der Bildungs- und Kulturdirektorin oder dem Bildungs- und Kulturdirektor ernannt.

  • Geschäftsreglement der KBMK

  • Weisungen der KBMK

  • Liste der Mitglieder der KBMK

Sitzungsdaten der KBMK

Die KBMK tagt 2024 an folgenden Daten:

  • 22. Februar 2024
  • 2. Mai 2024
  • 7. November 2024

Die Sitzungsdaten 2025 sind:

  • 27. Februar 2025
  • 8. Mai 2025
  • 6. November 2025

Bürositzungen für die Eingabe von Anfragen und Traktanden finden drei Wochen vor den KBMK-Sitzungen statt.

Hauptexpertinnen und Hauptexperten

Um niveauvergleichbare Berufsmaturitätsprüfungen im Kanton Bern zu gewährleisten, werden die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität validiert. Die Hauptexpertinnen und Hauptexperten nehmen diese Aufgabe im Auftrag der Kantonalen Berufsmaturitätskommission KBMK wahr.

Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten

Expertinnen und Experten an den Berufsmaturitätsprüfungen werden von den Hauptexpertinnen und Hauptexperten eingesetzt. Für den Einsatz gilt eine Alterslimite von 70 Jahren.

Als Expertinnen und Experten rechnen Sie Ihre Einsätze direkt beim Sekretariat KBMK ab.

Schritt
1

Um Ihren Prüfungseinsatz abzurechnen füllen Sie pro Schule, an der Sie zum Einsatz gekommen sind ein Formular vollständig aus.

Schritt
2

Reichen Sie das unterzeichnete Formular der Prüfungsleitung der jeweiligen Schule ein.

Schritt
3

Die Prüfungsleitung kontrolliert die Abrechnung, versieht das Formular mit Stempel und Unterschrift, sofern es korrekt ausgefüllt ist, und leitet es anschliessend an das KBMK-Sekretariat weiter.

Schritt
4

Das KBMK-Sekretariat prüft die Abrechnung formal und leitet sie zur Auszahlung an die zuständige Kantonsstelle weiter.

Hinweis!

Wählen Sie ausschliesslich «quellensteuerpflichtig», wenn Sie tatsächlich keine reguläre Steuererklärung in der Schweiz einzureichen haben und alle Arbeitgeber Ihre Steuer direkt abziehen.

Kontakt KBMK

Kantonale Berufsmaturitätskommission
Berner Fachhochschule, Geschäftsstelle Berufsmaturität
Falkenplatz 24
3012 Bern

Leiterin der Geschäftsstelle: Jacqueline Achermann
Telefon: +41 31 848 32 18
Mail: kbmk@bfh.ch

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