Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Bern, welche die Berufsmaturität in einem anderen Kanton absolvieren möchten, finden hier alle nötigen Informationen.
Anmeldung für die BM 1
Für die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) gilt das Lehrortsprinzip. Der BM-Schulort wird festgelegt aufgrund des Berufsschulortes und des Lehrberufes. Sie müssen sich sowohl im Lehrortskanton wie auch im Kanton Bern für die BM 1 anmelden.
Andere Kantone anerkennen die Zulassungen des Kantons Bern, sofern Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zulassung auch den Wohnsitz im Kanton Bern haben. Melden Sie sich dafür im Kanton Bern für das entsprechende Aufnahmeverfahren an.
Empfehlungsverfahren BM
Aufnahmeprüfung BM
Prüfungsfreier Übertritt aus GYM/FMS in die BM
Kostengutsprache des Kantons Bern für die BM 2
Die Berufsmaturität nach abgeschlossener Grundbildung (BM 2) an einer Berner Berufsmaturitätsschule ist gebührenfrei, wenn Sie stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben. Möchten Sie die BM 2 in einem anderen Kanton absolvieren, benötigen Sie für die Kostenübernahme eine Bewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Bern.