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Empfehlungsverfahren BM

Die Anmeldung zum Empfehlungsverfahren ist für Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Schulen sowie aus Privatschulen möglich, sofern sie zum Zeitpunkt der Empfehlung die Privatschule seit mindestens drei Semestern besucht haben.

Ausnahme: Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen, die ein öffentliches Gymnasium besuchen möchten, können nur mit einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.

Schülerinnen und Schüler, die das GYM1 besuchen und in die FMS1 wechseln möchten, können sich ebenfalls empfehlen lassen.

Die Empfehlung gilt für die unmittelbare Anmeldung. Ist die Aufnahme (gilt auch für Aufnahmeprüfung!) durch die Schule erfolgt, kann der Unterricht innerhalb von 2 Jahren begonnen werden.

Auch wenn noch kein Lehrvertrag vorliegt, sollte zum Empfehlungsverfahren angemeldet werden, wenn die BM 1 eine reale Option ist. Nachträgliche Empfehlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Liegt keine Zulassung vor, kann dies nicht nachgeholt werden, wenn nach Ablauf der Anmeldetermine ein Lehrvertrag abgeschlossen wird. 10. Schuljahre können keine Empfehlungen abgeben.

  • Anmeldung zum Empfehlungsverfahren / Entscheid nach Erhalt der Beurteilung

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