Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Entlastung während der Ausbildung zur eidgenössisch diplomierten Berufsfachschullehrkraft für den berufskundlichen Unterricht

Der Kanton gewährt auf Gesuch hin unter bestimmten Bedingungen Stellvertretungslektionen für Lehrkräfte während des Diplomstudiums zur eidg. dipl. Berufsfachschullehrkraft für BKU.

Begründung:
Um einen qualitativ hochstehenden Unterricht zu gewährleisten, sind die Berufsfachschulen auf Fachlehrkräfte mit einer eidgenössisch anerkannten pädagogischen Ausbildung angewiesen. Für bestimmte Berufsausbildungen haben Schulen Schwierigkeiten, das nötige qualifizierte Lehrpersonal zu rekrutieren. Die Lehrbefähigung für hauptberufliche Lehrpersonen (Anstellungsgrad über 50%) wird durch eine i.d.R. zweijährige Ausbildung am EHB oder einer pädagogischen Hochschule erworben und kann mit einem Lohnausfall für die Studierenden verbunden sein. Ein solcher trifft besonders Personen, welche bereits im Arbeitsleben stehen und unter Umständen Familienpflichten zu erfüllen haben. Dies kann bereits an einer Schule tätige Personen im Nebenberuf von einem Studium abhalten. Um dem entgegenzuwirken, kann das Mittelschul- und Berufsbildungsamt als Entlastung für die Studierenden Stellvertretungslektionen bewilligen, sofern dies im Interesse der Schule liegt.

 

Seite teilen