Wenn Sie einen Lehrvertrag abgeschlossen haben, ist der Besuch einer Berufsfachschule obligatorisch.
Sie besuchen grundsätzlich diejenige Berufsfachschule im Kanton Bern mit dem entsprechenden Angebot, welche Ihrem Lehrbetrieb am nächsten liegt – es gilt das sogenannte Lehrortsprinzip. Ihr Wohnort ist für die Zuteilung der Berufsfachschule nicht massgebend.
In Einzelfällen können Sie durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) zwecks Ausgleich der Klassenbestände oder zur Sicherstellung eines angemessenen regionalen Berufsfachschulangebots an eine andere Berufsfachschule zugewiesen werden.
Gesetzliche Regelung zum Lehrortsprinzip:
Artikel 50 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung
Ihre Anmeldung bei der richtigen Berufsfachschule erfolgt automatisch mit der Genehmigung Ihres Lehrvertrags durch das MBA.
Sie können den Berufsfachschulort nicht frei wählen, da das Lehrortsprinzip wie oben beschrieben gilt.
Sollten Sie wichtige Gründe haben, warum in Ihrem Fall vom zugeteilten Schulort abgewichen werden soll, können Sie ein Gesuch um Wechsel der Berufsfachschule beim MBA einreichen. Dieses muss sowohl von Ihnen als auch von Ihrer gesetzlichen Vertretung sowie von Ihrem Lehrbetrieb unterzeichnet werden.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere :
- unzumutbarer Schulweg
- kaufmännische Berufe & Detailhandel: mehr als 1 Stunde pro Weg*
- gewerblich-industrielle und alle anderen Berufe: mehr als 1,5 Stunden pro Weg*
- gesundheitliche Gründe (Arztzeugnis oder Attest)
- Verbleib an der bisherigen Berufsfachschule nach erfolgreichem Abschluss der EBA-Ausbildung
- Stundenplankollision mit den überbetrieblichen Kursen (üK) oder dem Berufsmaturitätsunterricht
- Spitzensport (nur Lernende mit einer gültigen Swiss Olympic Talent Card resp. einer Zusatzvereinbarung Leistungssport zum Lehrvertrag)
- Bedeutende persönliche Gründe, die für die Betroffenen eine wesentliche Erleichterung bedeuten.
*Als Grundlage für die Berechnung des Schulwegs (Wohnort – Berufsfachschule) gilt die effektive Reisezeit zwischen den beiden nächstgelegenen ÖV-Stationen (gem. offiziellem SBB-Fahrplan).
Der Unterricht dauert gleich lang wie die praktische Ausbildung im Betrieb, also zwei bis vier Jahre. In der Regel besuchen Sie die Berufsfachschule an ein bis zwei Tagen pro Woche.
Sofern Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, können Sie lehrbegleitend die Berufsmaturität (BM 1) besuchen. In diesem Fall kommt je nach Lehrberuf ein halber bis ganzer Schultag zusätzlich hinzu. Bei einigen Lehrberufen besuchen Sie zudem den Berufsmaturitätsunterricht nicht an der gleichen Berufsfachschule wie den Fachkunde- und allgemeinbildenden Unterricht.
Mit einem Lehrvertrag bei einem Lehrbetrieb im Kanton Bern ist der Berufsfachschulbesuch für Sie kostenlos.
Zu Ihren Lasten gehen jedoch zusätzliche Kosten für Lehrmittel und berufsspezifisches Verbrauchsmaterial (Schulbücher, Notebook, Benutzung der schul- oder berufsspezifischen Software usw.). Einzelne Berufsfachschulen stellen den Lernenden eine jährliche Administrations- oder Materialpauschale in Rechnung. Nähere Angaben zu diesem Thema erteilt Ihnen die jeweilige Berufsfachschule.
Auskunft zu Klasseneinteilungen und Stundenplänen erhalten Sie direkt und ausschliesslich bei den Berufsfachschulen.
Sie können die aktuellen Stundenpläne einiger Berufsfachschulen auch online abrufen unter:
https://webuntis.com/#main