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Berufsfachschulbesuch und Leistungssport

Es gibt verschiedene kantonale Berufsfachschulen und Lehrwerkstätten, welche Angebote für Hochbegabte im Bereich Sport, Tanz, Musik oder Gestaltung führen. Als Berner Lernende oder Lernender können Sie sich direkt bei der gewünschten Schule anmelden. Es wird kein zusätzliches Schulgeld erhoben.

Gezielte Förderung der sportlichen Hochbegabung kombiniert mit qualifizierter schulischer Berufsbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Sie als Berner Lernende oder Lernender zur Hochbegabtenförderung für den Sportbereich der Besuch einer ausserkantonalen oder privaten Sporthandelsschule möglich. 

Folgende Bedingungen müssen Sie für die Übernahme des Schulgeldes für den Besuch einer privaten oder ausserkantonalen Sporthandelsschule erfüllen:

Kriterien

  • Sie können Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern nachweisen.
  • Die Sporthandelsschule befindet sich mit ihrem Angebot auf dem Anhang Kanton Bern zur Hochbegabtenvereinbarung (HBV).
  • Im gewünschten ausserkantonalen oder privaten Ausbildungsgang lässt sich Ihre schulische Ausbildung und Ihre Hochbegabungsförderung besser vereinbaren als in einem öffentlichen Ausbildungsgang im Kanton Bern.
  • Sie weisen eine qualifizierte Bestätigung Ihrer Hochbegabung vor.

Der Besuch des integrierten Modells an der BFB Bildung Formation Biel-Bienne erfordert die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen.

Schritt
1

Verfassen Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Schulgeldes für die gesamte Ausbildungsdauer an der gewünschten Schule, mit Beginn und voraussichtlichem Ende der Ausbildung sowie einer detaillierten Begründung, warum der Besuch einer privaten resp. ausserkantonalen Sporthandelsschule für Sie besser vereinbar ist.

Führen Sie bitte für allfällige Rückfragen zwingend Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) auf.

Schritt
2

Legen Sie dem Antrag eine aktuelle Wohnsitzbestätigung Ihrer Eltern mit Ihrer namentlichen Erwähnung bei. Diese kann bei der Wohnsitzgemeinde bezogen werden.

Schritt
3

Legen Sie dem Antrag eine Bestätigung der Aufnahmebereitschaft der privaten resp. ausserkantonalen Sporthandelsschule bei.

Schritt
4

Legen Sie dem Antrag eine Kopie der Swiss Olympic Talent Card der Kategorie national als qualifizierte Bestätigung der Hochbegabung bei.

Schritt
5

Legen Sie dem Antrag einen aktuellen Trainingsplan (z. B. Wochenplan) inkl. Angaben betreffend Trainingsort, Trainingszeiten und Trainingsablauf bei.

Schritt
6

Reichen Sie den Antrag um Schulgeldübernahme mit allen Beilagen bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn ein an:

Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern
Abteilung Berufsfachschulen
Kasernenstrasse 27
3013 Bern

Als Regelstichtag gilt der 30. April. Sollten Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Beilagen vorliegen, reicchen Sie den Antrag dennoch bis zur Einsendefrist ein mit Vermerk auf die fehlenden Dokumente. Diese können Sie nachreichen.

Antragsprüfung und Entscheid

Die Abteilung Berufsfachschulen (ABS)

  • prüft den Antrag um Schulgeldübernahme und die Erfüllung der Bedingungen gemäss Hochbegabtenvereinbarung und
  • erteilt Ihnen resp. Ihren Eltern eine Kostengutsprache, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Eine Kopie der Kostengutsprache stellen wir auch der privaten oder ausserkantonalen Sporthandelsschule zu.

Weiterführende Informationen rund um die Themen Talentförderung im Sport sowie Grundbildung und Leistungssport:

  • Lehre und Leistungssport

  • Kompetenzzentrum Sport Kanton Bern

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