Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Auszahlung einer kantonalen Zusatzpauschale für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen mit erhöhtem öffentlichem Interesse des Kantons Bern

Für die Auszahlung einer kantonalen Zusatzpauschale müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der absolvierte Vorkurs ist gemäss Artikel 91a BerV berechtigt für einen erhöhten Beitrag.
  • Der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt gemäss Personalienblatt im Kanton Bern. Dazu muss das Formular Personalienblatt vorgängig eingereicht sein.
  • Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat eine Zahlungsverfügung des Bundes.

Um unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden, bitten wir Sie, nur Gesuche einzureichen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind!

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