Für die Auszahlung einer kantonalen Zusatzpauschale müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der absolvierte Vorkurs ist gemäss Artikel 91a BerV berechtigt für einen erhöhten Beitrag.
- Der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt gemäss Personalienblatt im Kanton Bern. Dazu muss das Formular Personalienblatt vorgängig eingereicht sein.
- Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat eine Zahlungsverfügung des Bundes.
Um unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden, bitten wir Sie, nur Gesuche einzureichen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind!