Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Auszahlung einer kantonalen Zusatzpauschale für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen mit erhöhtem öffentlichem Interesse des Kantons Bern

Wichtiger Hinweis

Für die Auszahlung einer kantonalen Zusatzpauschale müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der absolvierte Vorkurs ist gemäss Artikel 91a BerV berechtigt für einen erhöhten Beitrag.
  • Der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt gemäss Personalienblatt im Kanton Bern. Dazu muss das Formular Personalienblatt vorgängig eingereicht sein.
  • Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat eine Zahlungsverfügung des Bundes.

Um unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden, bitten wir Sie, nur Gesuche einzureichen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind!

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