Die MBA–Vorgaben halten die Praxis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) zur Rechtsanwendung fest.
Besteht bei der Auslegung von Rechtsnormen ein Handlungsbedarf, so regelt das MBA diesen mit einer MBA-Vorgabe. Diese schliesst die Regelungslücke und sorgt für eine rechtsgleiche Anwendung der Norm im Alltag durch die Schulleitungen, Lehrpersonen und die Mitarbeitenden des MBA.
MBA-Vorgaben gibt es zu folgenden Themen:
- Anstellung Lehrpersonen und Schulleitungen
- Daten(schutz)
- Finanzen
und berufsbildungsspezifisch zu:
- Noten
- Ausbildung und Abschluss
- Fachspezifisches
- Schulorganisatorisches
Anstellung Lehrpersonen und Schulleitungen
- 900.80.900.2-Anstellungsbedingungen Schulleitungen
- 100.80.900.1-Qualifikation BFS- und BM-Lehrpersonen
- 120.80.900.3-Entlastung während der Ausbildung zur eidgenössisch diplomierten Berufsfachschullehrkraft für den berufskundlichen Unterricht
- 900.80.900.3-Bezahlter Urlaub für berufsbezogene Weiterbildung von Lehrpersonen (Bildungsurlaub)
- 900.80.900.1-Bewirtschaftung IPB-Guthaben
- 900.80.900.4-Grundsätze und Kriterien für das Vorgehen bei Kündigungen infolge Reorganisation oder sonstigem Stellenabbau
- 900.90.900.3-Rechtliches Gehör
Daten(schutz)
- 900.90.900.4-Umgang mit Personendaten
- 900.90.900.5-Aufbewahrung und Vernichtung von Akten an Berufsfachschulen und höheren Fachschulen
- 200.90.900.1-Aufbewahrung und Vernichtung von Akten an kantonalen Mittelschulen
- 100.90.900.2-Lernendenstatistik BKD
- 120.90.900.1-Zentrale Datenerfassung Lehrverträge
- 120.90.900.2-Datenaustausch nach SBBK Normen
Finanzen
Noten
Ausbildung und Abschluss
Fachspezifisches
- 120.60.500.2-Nachteilsausgleich
- 120.80.900.2-Pflichtenheft Fachgruppenleiter/in
- 120.80.100.1-Pflichtenheft PLUR-Leitung
- 120.80.100.2-Pflichtenheft PLUR-Sport
- 120.60.500.1-Rahmenkonzept IFM
- 120.80.100.3-Bili-Didaktik berufliche Grundbildung
- 120.20.600.1-Umsetzung SBBK Empfehlung Nr. 11 Fremdsprachendiplome
- 900.90.900.7-Rahmenbedingungen digitales Prüfen an den Schulen der Sek II
- 120.10.900.4-Rahmenbedingungen Umsetzung BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ
- 210.10.900.1-Präzisierungen zu den Fachmaturitätsbildungsgängen Gesundheit und Soziale Arbeit (gültig bis Schuljahr 2025/2026)
- 210.10.900.1-Präzisierungen zu den Fachmaturitätsbildungsgängen Gesundheit und Soziale Arbeit (gültig ab Schuljahr 2026/2027)
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