Die MBA–Vorgaben halten die Praxis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) zur Rechtsanwendung fest.
Besteht bei der Auslegung von Rechtsnormen ein Handlungsbedarf, so regelt das MBA diesen mit einer MBA-Vorgabe. Diese schliesst die Regelungslücke und sorgt für eine rechtsgleiche Anwendung der Norm im Alltag durch die Schulleitungen, Lehrpersonen und die Mitarbeitenden des MBA.
MBA-Vorgaben gibt es zu folgenden Themen:
- Anstellung Lehrpersonen und Schulleitungen
- Daten(schutz)
- Finanzen
und berufsbildungsspezifisch zu:
- Noten
- Ausbildung und Abschluss
- Fachspezifisches
- Schulorganisatorisches
Anstellung Lehrpersonen und Schulleitungen
- Anstellungsbedingungen Schulleitungen
- Qualifikation BFS- und BM-Lehrpersonen
- Entlastung während der Ausbildung zur eidgenössisch diplomierten Berufsfachschullehrkraft für den berufskundlichen Unterricht
- Bezahlter Urlaub für berufsbezogene Weiterbildung von Lehrpersonen (Bildungsurlaub)
- Bewirtschaftung IPB-Guthaben
- Grundsätze und Kriterien für das Vorgehen bei Kündigungen infolge Reorganisation oder sonstigem Stellenabbau
- Rechtliches Gehör
Daten(schutz)
Finanzen
Noten
Ausbildung und Abschluss
Fachspezifisches
- Nachteilsausgleich
- Pflichtenheft Fachgruppenleiter/in
- Pflichtenheft PLUR-Leitung
- Pflichtenheft PLUR-Sport
- Rahmenkonzept IFM
- Bili-Didaktik berufliche Grundbildung
- Umsetzung SBBK Empfehlung Nr. 11 Fremdsprachendiplome
- Rahmenbedingungen digitales Prüfen an den Schulen der Sek II
- Rahmenbedingungen Umsetzung BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ
- Präzisierungen zu den Fachmaturitätsbildungsgängen Gesundheit und Soziale Arbeit
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