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Zahlungsabwicklung HFSV-Beiträge

Als HF-Bildungsanbieter erhalten Sie vom Kanton HFSV-Beiträge pro Semester pro studierende Person mit zahlungspflichtigem Wohnsitzkanton Bern. 

Die Beiträge entsprechen den interkantonal vereinbarten Ansätzen der Höheren Fachschulvereinbarung (HFSV). 

So gehen Sie vor

Schritt
1

Spätestens 60 Tage vor Stichtag (15. Mai und 15. November) reichen Sie als Bildungsanbieter für alle neuen Studierenden folgende Unterlagen ein:

  • Meldeliste
  • Personalienblätter
  • Wohnsitzbestätigungen im Original (es gilt der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Studienbeginns)

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

 
Wir überprüfen die eingereichten Unterlagen.

Schritt
2

  • Ab Stichtag reichen Sie die Rechnung für alle Studierenden des Kantons Bern ein, welche am Stichtag in Ausbildung sind.
  • Nachmeldungen neuer Studierender können Sie zu diesem Zeitpunkt ebenfalls einreichen.
Fristen: 30. Juni bzw. 31. Dezember

Schritt
3

Der Kanton bezahlt Ihnen die Rechnungen innerhalb 60 Tagen nach Erhalt.

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