Als HF-Bildungsanbieter erhalten Sie vom Kanton HFSV-Beiträge pro Semester pro studierende Person mit zahlungspflichtigem Wohnsitzkanton Bern.
Die Beiträge entsprechen den interkantonal vereinbarten Ansätzen der Höheren Fachschulvereinbarung (HFSV).
So gehen Sie vor
Schritt1
Spätestens 60 Tage vor Stichtag (15. Mai und 15. November) reichen Sie als Bildungsanbieter für alle neuen Studierenden folgende Unterlagen ein:
- Meldeliste
- Personalienblätter
- Wohnsitzbestätigungen im Original (es gilt der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Studienbeginns)
Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Wir überprüfen die eingereichten Unterlagen.
Schritt2
- Ab Stichtag reichen Sie die Rechnung für alle Studierenden des Kantons Bern ein, welche am Stichtag in Ausbildung sind.
- Nachmeldungen neuer Studierender können Sie zu diesem Zeitpunkt ebenfalls einreichen.
Fristen: 30. Juni bzw. 31. Dezember
Schritt3
Der Kanton bezahlt Ihnen die Rechnungen innerhalb 60 Tagen nach Erhalt.