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Höhere Berufsbildung

Möchten Sie sich nach der Berufslehre weiterqualifizieren? Dann stehen Ihnen die Angebote der höheren Berufsbildung offen. Sie sind arbeitsmarktorientiert,  führen zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss auf Tertiärstufe und sind ohne Maturität zugänglich.

Die höhere Berufsbildung baut auf beruflichen Erfahrungen auf. Sie vermittelt die Fähigkeit zum Ausüben anspruchs- und verantwortungsvollerer Berufe und Positionen. Der Weg dazu erfolgt über eine höhere Fachschule oder über die Berufsprüfung und höhere Fachprüfung. Alle drei Wege führen zu einem eidgenössisch anerkannten Bildungsabschluss auf Tertiärstufe. Eine Übersicht zu den Abschlüssen finden Sie weiter unten.

Übersichtstabelle zu den Abschlüssen in der höheren Berufsbildung

Die drei Bildungsformen der Höheren Berufsbildung erläutert
Bildungsform Ausrichtung Ausweis / Titel Beispiele
Bildungsgänge Höhere Fachschulen

Spezialisierung und Erwerben von Expertenwissen

Übernehmen einer leitenden Funktion im Unternehmen

Diplom HF

  • dipl. HF
Technik, Operationstechnik, Betriebswirtschaft, Pflege, Sozialpädagogik, Tourismus etc.
Berufsprüfung erste Spezialisierung / fachliche Vertiefung

Übernehmen von fachlicher Verantwortung

Eidgenössischer Fachausweis

  • mit eidg. Fachausweis
HR-Fachfrau, Marketingfachmann, Sozialversicherungs-Fachfrau, Elektro-Sicherheitsberater, Logistikfachfrau, Automobildiagnostiker etc.
Höhere Fachprüfung Erwerben von Expertenwissen

Übernehmen einer leitenden Funktion im Unternehmen

Diplom

  • dipl.
  • mit eidg. Diplom
  • Meister
Wirtschaftsprüfer, Grenzwächter, Steuerexpertin, Baumeister, Kommunikationsleiterin, Gärtnermeister etc.
  • Berufsbildungssystem Schweiz

  • SBFI: Grundsätzliches zur Höheren Berufsbildung

  • Grafik Bildungswege nach der Volksschule

  • BIZ Bestellshop: HBB Broschüre

Aktuelles - Umsetzung Pflegeinitiative

Im November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, den Verfassungsartikel Pflege (Art. 117b BV und Übergangsbestimmungen in Art. 197 Ziff. 13 BV) in zwei Etappen umzusetzen.

Hier finden Sie weitere Informationen

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