Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Überbetriebliche Kurse

In den überbetrieblichen Kursen (üK) wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt. 

Funktion und Organisation der überbetrieblichen Kurse

Die üK ergänzen die betriebliche Bildung und bereiten die Lernenden auf die weitere Ausbildung im Lehrbetrieb vor. Die Kurse sind für die Lernenden obligatorisch und werden in der Regel von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) durchgeführt. Inhalt und Dauer der Kurse sind je nach Beruf unterschiedlich und in der entsprechenden Bildungsverordnung geregelt.

Befreiung vom überbetrieblichen Kurs

Die Ausbildungsberatung kann auf Gesuch hin die lernende Person oder den Lehrbetrieb von der Kurspflicht befreien. In diesem Fall müssen die entsprechenden Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer externen Lehrwerkstätte vermittelt werden.

  • Ausbildungsberatung

Finanzierung

Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) und die Organisationen der Arbeitswelt, vertreten durch das Netzwerk der Wirtschaft für Berufsbildungsfragen (SQUF), haben gemeinsam ein Modell für die Finanzierung festgelegt. Der üK-Pauschalbeitrag wird pro Lernende/r und üK-Tag von den Kantonen ausbezahlt und basiert auf der Vollrechnung der üK-Aufwendungen während eines Lehrverhältnisses.

ÜK-Pauschalen im Kanton Bern – Spezialfälle, freiwilliger üK-Besuch

  • Für Lernende mit verkürztem Lehrvertrag werden nur die üK-Pauschalen der noch zu absolvierenden Lehrjahren vergütet.
  • Für Kandidaten/innen nach Art. 32 BBV werden keine üK-Pauschalen ausgerichtet.
  • Für Lernende mit gymnasialer Vorbildung und einem Lehrvertrag nach Way-up werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen üK-Tage des 1. und 2. Lehrjahres vergütet. 
  • Für Repetentinnen und Repetenten ohne Lehrvertrag werden keine üK-Pauschalen ausbezahlt.

Es steht Lehrbetrieben oder auch Lernenden frei, gegen Verrechnung der Vollkosten, üK zu belegen, die nicht vergütet werden. Sie können sich direkt beim entsprechenden üK-Anbieter melden.

QualüK

Mit QualüK haben die Anbieter von überbetrieblichen Kursen und ihre Partner ein einfaches Instrument zur Messung und Verbesserung der Ausbildungsqualität.

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