Die eidgenössisch anerkannten kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen unterstehen der Kantonalen Berufsmaturitätskommission KBMK.
Kantonale Berufsmaturitätskommission KBMK
Die KBMK beaufsichtigt und koordiniert die Berufsmaturitätsprüfungen.
Weisungen und Prüfungsrichtlinien der KBMK (gültig ab 01.08.2026)
Hier finden Sie die Weisungen und Prüfungsrichtlinien der KBMK, gültig für Lernende ab Ausbildungsstart 2026.
Weisungen und Prüfungsrichtlinien der KBMK (gültig bis 31.07.2026)
Hier finden Sie die Weisungen und Prüfungsrichtlinien der KBMK, gültig für Lernende mit Ausbildungsstart 2025 oder früher.
Hauptexpertinnen und Hauptexperten
Um niveauvergleichbare Berufsmaturitätsprüfungen im Kanton Bern zu gewährleisten, werden die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität validiert. Die Hauptexpertinnen und Hauptexperten nehmen diese Aufgabe im Auftrag der Kantonalen Berufsmaturitätskommission KBMK wahr.
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
Expertinnen und Experten an den Berufsmaturitätsprüfungen werden von den Hauptexpertinnen und Hauptexperten eingesetzt. Für den Einsatz gilt eine Alterslimite von 70 Jahren.
Beachten Sie nachfolgenden Ablauf für die Abrechnung Ihrer Einsätze als Expertin oder Experte:
Schritt1
Um Ihren Prüfungseinsatz abzurechnen füllen Sie pro Schule, an der Sie zum Einsatz gekommen sind ein Formular vollständig aus.
Schritt2
Reichen Sie das unterzeichnete Formular der Prüfungsleitung der jeweiligen Schule ein.
Schritt3
Die Prüfungsleitung kontrolliert die Abrechnung, versieht das Formular mit Stempel und Unterschrift, sofern es korrekt ausgefüllt ist, und leitet es anschliessend an das KBMK-Sekretariat weiter.
Schritt4
Das KBMK-Sekretariat prüft die Abrechnung formal und leitet sie zur Auszahlung an die zuständige Kantonsstelle weiter.
Hinweis!
Wählen Sie ausschliesslich «quellensteuerpflichtig», wenn Sie tatsächlich keine reguläre Steuererklärung in der Schweiz einzureichen haben und alle Arbeitgeber Ihre Steuer direkt abziehen.
Kontakt für Rückfragen von Auszahlungen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Auszahlungen an die Prüfungsleitung der betreffenden Schule.