Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Nationale Zusammenarbeit und Koordination

Bund und Kantone sorgen gemäss dem Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a BV) gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulbereich.

Schweizerische Hochschulkonferenz

Als oberstes hochschulpolitisches Organ sorgt die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) für die gesamtschweizerische Koordination der Tätigkeiten von Bund und Kantonen im Hochschulbereich. Sie tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat jeweils unter dem Vorsitz des zuständigen Bundesratsmitglieds. Der Kanton Bern ist ständiges Mitglied der Plenarversammlung und des Hochschulrats.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der SHK:

Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren EDK

Aufseiten der Kantone bildet die Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben. Ihr Vollzug wird durch die EDK betreut. Die EDK ist ausserdem zuständig für den Vollzug der beiden interkantonalen Vereinbarungen zur Hochschulfinanzierung: der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) und der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV).

Ebenfalls in der Verantwortung der EDK liegt auf Basis der Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung die nationale Anerkennung der Abschlüsse von Hochschulstudiengängen, welche für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers oder für einen schulischen Beruf der Sonderpädagogik qualifizieren. Der Kanton Bern ist ständiges Vorstandsmitglied der EDK.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der EDK:

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