Am 21. September 2022 hat der Regierungsrat ein erstes Massnahmenpaket zum Energiesparen in der Kantonsverwaltung genehmigt, das seit 3. Oktober umgesetzt ist. Nun hat er auf Antrag des Sonderstabs Energiemangel ein zweites Paket für den Bildungsbereich beschlossen. Die Massnahmen decken sich weitgehend mit denjenigen für die Kantonsverwaltung.
Das Massnahmenpaket bezieht sich auf alle Schulstufen (Volksschulstufe, Sekundarstufe II und Tertiärstufe). Für Schulen, die direkt dem Kanton unterstehen, ist es verbindlich. Den übrigen Schulen empfiehlt der Regierungsrat, diese Massnahmen in ihrem Bereich ebenfalls umzusetzen.
Tiefere Raumtemperaturen, effizientes Lüften, Verzicht auf unnötige Beleuchtungen
Das Paket zum Energiesparen im Bildungsbereich umfasst namentlich die folgenden Massnahmen:
- Die Temperatur in den Schulzimmern, Vorlesungsräumen, Arbeitszimmern, Bibliotheken, Aufenthaltsräumen, Garderoben und Duschen wird auf 20 Grad beschränkt. Mehrzweckhallen, Sport- und Turnhallen werden auf höchstens 17 Grad geheizt, Lagerräume auf 7 Grad, leere Räume auf 13 Grad. Private Heizgeräte sind verboten.
- Während des Unterrichts sollen die Unterrichtsräume kurzzeitig gelüftet werden (Stosslüften). Das regelmässige Lüften ist eine wichtige Massnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie, deshalb soll sie unverändert weitergeführt werden. Nicht zulässig sind jedoch Dauerlüften und gekippte Fenster. Fenster und Rollläden sind nachts und am Wochenende zu schliessen. Wo es nicht notwendig ist, wird auf Warmwasser verzichtet, namentlich für das Händewaschen auf Toiletten.
- Auf Aussenbeleuchtungen, die nicht der Sicherheit dienen, ist zu verzichten, namentlich auf Weihnachtsbeleuchtungen und Aussenbeleuchtungen von Objekten. Die Beleuchtung in den Korridoren und Unterrichtsräumen soll bei genügendem Tageslicht ausgeschaltet werden.
- Bei elektronischen Geräten muss der Energiesparmodus aktiviert werden. Die Geräte sind insbesondere nachts und über das Wochenende nach Möglichkeit auszuschalten und vom Stromnetz zu nehmen.
- Heizungen, Warmwasseraufbereitungen, Lüftungen und Beleuchtungen sollen optimiert werden. Das gilt auch für den Betrieb und den Einsatz von Maschinen und Geräten, beispielsweise an den Berufsfachschulen und Lehrwerkstätten.
Abweichungen von den Massnahmen sind in begründeten Fällen möglich
Die Schulen sollen das Massnahmenpaket zum Energiesparen bis spätestens am 17. Oktober 2022 umsetzen. Verantwortlich dafür sind die Trägerschaften gemeinsam mit den Schulleitungen. Um den Schulbetrieb optimal weiterführen zu können und die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten, sollen sie die Massnahmen situationsbezogen und mit Augenmass anwenden. In begründeten Fällen können die Verantwortlichen in eigener Kompetenz davon abweichen. Dies kann beispielsweise nötig sein, wenn die Temperatur in Schulräumen oder Turnhallen für kleinere Kinder oder für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zu niedrig ist. Auch in Forschungslaboren oder Spezialräumen der Hochschulen sind gegebenenfalls Anpassungen angezeigt.
Kanton schaltet seine Zweistoffanlagen auf Ölbetrieb um
Der Kanton Bern setzt ausserdem die Empfehlungen des Bundes zum Einsparen von Gas um. Er wird seine Zweistoffanlagen (z.B. Kaserne Bern und Ringhof), bis zum 17. Oktober 2022 auf Ölbetrieb umschalten. Der Regierungsrat erinnert auch die Gemeinden und die Privatwirtschaft an die diesbezügliche Empfehlung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 23. September 2022. Der Bund beurteilt die Umschaltung von Zweistoffanlagen als wesentlichen Beitrag, um das Energiesparziel von 15 Prozent im Gasbereich zu erreichen.
Energiesparmassnahmen im Kanton Bern: Zweites Massnahmenpaket
Sonderstab Energiemangel
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im August den Sonderstab Energiemangel eingesetzt. Dieser hat den Auftrag, sämtliche Informationen des Bundes, interkantonaler Gremien, der Energieversorger und kantonaler Stellen zu bündeln, die Szenarien und Massnahmen mit dem Bund abzusprechen und alle Massnahmen im Zusammenhang mit dem möglichen Energiemangel auf kantonaler Stufe zu koordinieren. Die Absprache und der Informationsaustausch mit den Gemeinden gehören ebenso zu den Aufgaben des Sonderstabs wie die Koordination der Information an die Bevölkerung. Der Sonderstab berichtet regelmässig an den Regierungsrat und bereitet dessen Entscheide vor.