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Beglaubigung von Berufsmaturitätszeugnissen und Handelsdiplomen

Für eine Apostille Ihres BM-Zeugnisses oder Ihres Handelsdiploms verlangt die Staatskanzlei zuerst eine sogenannte Vorbeglaubigung durch die Aufsichtsbehörde. Hierbei handelt es um eine Bestätigung der Echtheit des Dokuments sowie der Richtigkeit des Inhalts.

Zuständige Aufsichtsbehörde für BM-Zeugnisse und Handelsdiplome ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). Da jedoch die BM-Schulen die BM-Zeugnisse ausstellen und bis 2015 die ehemaligen Handelsmittelschulen die Handelsdiplome ausgestellt haben, und nicht das MBA, ist es unerlässlich, dass Sie persönlich mit dem Originalzeugnis bei uns vorstellig werden.

Schritt
1

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Schritt
2

Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Originaldiplome/-zeugnisse sowie Ihre ID mit. Wir prüfen die Echtheit der Unterlagen und fertigen eine hochwertige Kopie. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten. Ihre Originaldokumente verbleiben bei Ihnen.

Schritt
3

Wir kontaktieren die ausstellende Schule zur Verifizierung der Noten und nehmen sodann die Vorbeglaubigung vor, d. h. die Bestätigung durch Unterschrift der Amtsvorsteherin. Dieser Vorgang dauert etwa ein bis drei Tage. Anschliessend werden die vorbeglaubigten Dokumente entweder an die Staatskanzlei direkt weitergeleitet oder Sie holen die Dokumente bei uns ab und gehen persönlich zur Staatskanzlei.

Schritt
4

Die Staatskanzlei sichert die Beglaubigung (Apostille) binnen einer Woche zu. Kosten fallen nur vonseiten der Staatskanzlei an; diese wird Ihnen die Rechnung mitsamt den beglaubigten Dokumenten an eine Schweizer Adresse zustellen.

Bereits im Ausland?

In bestimmten Fällen kann die Beglaubigung auch auf schriftlichem Weg bearbeitet werden. Hierzu benötigen wir einen hochauflösenden Scan der zu beglaubigenden Diplome/Zeugnisse (alle Seiten), welchen wir drucken können. Sofern die Beglaubigung postalisch direkt ins Ausland zugestellt werden soll, besteht die Staatskanzlei auf der Zahlung per Vorkasse – die Rechnung wird in dem Fall per E-Mail zugestellt.

  • Informationen zur Apostillebeglaubigung der Staatskanzlei

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