Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Beglaubigung von Berufsmaturitätszeugnissen, Notenausweisen und Handelsdiplomen

Für eine Apostille Ihres BM-Zeugnisses, ihrer BM-Notenausweise oder Ihres Handelsdiploms verlangt die Staatskanzlei zuerst eine sogenannte Vorbeglaubigung durch die Aufsichtsbehörde. Hierbei handelt es um eine Bestätigung der Echtheit des Dokuments sowie der Richtigkeit des Inhalts.

Zuständige Aufsichtsbehörde für BM-Zeugnisse und Handelsdiplome ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). 

So gehen Sie vor

Schritt
1

Füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus.

Schritt
2

Laden Sie eine gut lesbare Kopie ihres zu beglaubigenden Diploms hoch sowie eine Kopie vom Reisepass oder Ihrere ID und senden Sie das Formular ab. Sie können auch mehrere Diplome zur Beglaubigung hochladen.

Schritt
3

Sie erhalten die beglaubigten Dokumente nach ca. 1 ‑ 2 Wochen direkt von der Staatskanzlei mit Rechnung zugeschickt. 

Bereits im Ausland?

Sofern die Beglaubigung postalisch direkt ins Ausland zugestellt werden soll, besteht die Staatskanzlei auf der Zahlung per Vorkasse – die Rechnung wird in dem Fall per E-Mail zugestellt.

  • Informationen zur Apostillebeglaubigung der Staatskanzlei

Seite teilen