Das heute geltende Universitätsgesetz datiert aus dem Jahr 1996. Es muss verschiedenen Neuerungen angepasst werden, namentlich aufgrund der Bologna-Reform (Einführung der Bachelor- und Mastertitel). Zudem sollen die Universität, die Berner Fachhochschule und die deutschsprachige Pädagogische Hochschule mehr Autonomie erhalten. Schliesslich strebt der Regierungsrat auch eine wirkungsvollere strategische Steuerung dieser Institutionen an.
Hochschulen: Mehr Handlungsspielraum
Der Kanton Bern will seine Position als wichtigster Hochschulstandort zwischen den Zentren Zürich und Arc Lémanique festigen. Es gilt die heutigen Stärken der bernischen Hochschulen zu bewahren und gezielt auszubauen. Damit sie flexibel auf Veränderungen reagieren und sich im schweizerischen und internationalen Wettbewerb behaupten können, brauchen die Hochschulen einen grösseren Handlungsspielraum. Dies forderten auch mehrere parlamentarische Vorstösse. Mit der Teilrevision des Universitätsgesetzes soll die Autonomie der Hochschulen in drei Bereichen erweitert werden:
- Rechtliche Grundlagen: Die Hochschulen sollen ihr Statut, das die Organisation festlegt, künftig ohne Genehmigung durch den Regierungsrat erlassen können. Dasselbe gilt auch für alle Fakultäts- und Weiterbildungsreglemente der Universität. Weiterhin vom Kanton genehmigt werden müssen jedoch an allen Hochschulen die Reglementeüber das Studium und die Leistungskontrollen.
- Steuerung und Finanzierung: Der Regierungsrat steuert die Hochschulen mittels eines Leistungsauftrags. Sie werden neu mit einem jährlichen Kantonsbeitrag abgegolten. Mit diesem Staatsbeitrag können die Hochschulen losgelöst von der Staatsrechnung des Kantons Bern eine eigene, ihren Bedürfnissen angepasste Rechnung führen.
- Organisation und Personal: Neu soll der Regierungsrat anstelle des Grossen Rates Fakultäten an der Universität oder Departemente an der Fachhochschule schaffen oder aufheben können. Bei der Pädagogischen Hochschule ist dies bereits der Fall (Schaffung oder Aufhebung der Institute). Die Lehrstühle der Universität soll nicht mehr der Regierungsrat, sondern die Universität schaffen oder anpassen. Ebenfalls an die Universität delegieren will der Regierungsrat die Auswahl und die Anstellung ordentlicher Professorinnen und Professoren.
Regierungsrat: Strategische Steuerung stärken
Mit der Teilrevision des Universitätsgesetzes will der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen, um die Hochschulen strategisch besser und effizienter führen zu können. Dabei sollen die strategischen und die operativen Kompetenzen klarer getrennt werden.
Hauptinstrument der kantonalen Steuerung bildet der periodische Leistungsauftrag des Regierungsrats an die Hochschulen. Der Regierungsrat will seine strategische Führungsverantwortung jedoch stärker wahrnehmen, indem er jährliche Controllinggespräche mit den drei Hochschulen des Kantons (Universität, Berner Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) führt.
Bei der Berner Fachhochschule und der deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule bleiben wie bisher die Schulräte für das Erfüllen des Leistungsauftrags und für die finanziellen Belange verantwortlich. Bei der Universität soll die Universitätsleitung zuständig sein. Die Universitätsleitung und die Schulräte werden wie bisher vom Regierungsrat gewählt. Neu kann er diese in begründeten Fällen auch jederzeit abberufen.
Schliesslich will der Regierungsrat für die Universität einen strategischen Beirat einführen, der ihn in wichtigen Fragen berät und für die Universität die Funktion eines„sounding board“ haben soll. Einen Universitätsrat mit Entscheidungskompetenzen will er hingegen nicht schaffen, weil sich die bisherigen Strukturen grundsätzlich bewährt haben.
Universität: Grundlagen für Zulassungsbeschränkungen
Für die Berner Fachhochschule und für die Pädagogische Hochschule bestehen bereits gesetzliche Grundlagen für Zulassungsbeschränkungen. An der Universität gibt es diese Möglichkeit bisher nur im Bereich der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin. Eineüberwiesene Motion forderte die Erweiterung der Zulassungsbeschränkungen auf die Sportwissenschaften.
Anstelle einer Erweiterung in einem einzelnen Bereich soll mit der Teilrevision des Universitätsgesetzes auch für die Universität eine allgemeine Grundlage für Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden. Der freie Hochschulzugang ist für den Regierungsrat jedoch weiterhin zentral. Deshalb sollen Zulassungsbeschränkungen nur in Notlagen gelten. Der Regierungsrat wird darüber wie bisher jährlich beschliessen und sich dabei an strenge Kriterien halten.
Mediendokumentation
- Referat Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern (PDF 58 KB)
- Gesetz Teilrevision UniG (PDF 210 KB)
- Vortrag Teilrevision UniG (PDF 220 KB)