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26. März 2026
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Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (ABG) eröffnet. Mit der Revision soll die Alterslimite für Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien und Darlehen von 35 auf 50 Jahre angehoben werden. Weiter sollen neu auch vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Personen mit Schutzstatus S zum Kreis der beitragsberechtigten Personen gehören. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll den Veränderungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden verschiedene Anliegen aus parlamentarischen Vorstössen im Grossen Rat umgesetzt. Mit Stipendien und Darlehen ermöglicht der Kanton Personen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht ausreichen, eine Ausbildung zu absolvieren. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Juni 2026.

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